380-kV-Ersatzneubau Perleberg - Stendal West Abschnitt Brandenburg
Planfeststellungsverfahren 380-kV-Ersatzneubau Perleberg - Stendal West Abschnitt Brandenburg
1. Planänderung
Die 50Hertz Transmission GmbH beantragte beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb des 380-kV-Ersatzneubaus Perleberg bis Stendal West, Abschnitt Brandenburg.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens beim LBGR ist der rund 16 km umfassende Abschnitt Perleberg bis Stendal West auf dem Gebiet des Landes Brandenburg. Der Bereich für die Genehmigung des Betriebes beginnt ab Mast 1 und reicht bis zur Landesgrenze zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt in der Mitte des Elbgewässers. Die Vorhabenträgerin plant, die vorhandene 220-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Perleberg und Stendal West durch eine leistungsfähigere 380-kV-Leitung mit 2.520 Ampere Stromtragfähigkeit zu ersetzen. Die Maßnahme im Brandenburger Teil bis Mast 56 umfasst, neben einem 16 km langen Leitungsabschnitt, die Errichtung von insgesamt 38 neuen Masten und die Demontage von 46 Altmasten. An den vorhandenen Masten 10, 29, 30, 41, 42, 47, 48, 55 und 56 erfolgt eine Änderung der Mastköpfe sowie auf dem gesamten Freileitungsabschnitt eine neue Seilbelegung. Die vorhandene 220-kV-Leitung wird durch den Neubau ersetzt und hierfür im engen zeitlichen Zusammenhang kurz vor bzw. zeitgleich zur Neuerrichtung der 380-kV-Leitung zurückgebaut. Die Umbaumaßnahmen im UW Perleberg und die Neuerrichtungen der Maste 1 bis 9 sind nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens. Die zuletzt genannte Maßnahme wurde bereits über ein Anzeigeverfahren nach § 43f EnWG am 11.01.2013 (LBGR Az.: 27.2-1-55) zugelassen.
Eine Betroffenheit aufgrund vorhabenbedingter Auswirkungen oder durch landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich für die Stadt Perleberg, die Gemeinde Plattenburg, das Amt Wilsnack/Weisen und die Stadt Wittenberge.
Gem. § 43a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird die Auslegung der Planunterlagen zur Einsicht dadurch bewirkt, dass die Dokumente auf der Internetseite der für die Auslegung zuständigen Behörde, hier das LBGR, vom 28.10.2024 bis 27.11.2024 zugänglich gemacht werden. Details entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Bekanntmachung (siehe unten).