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Barrierefreiheit dieser Internetseite

Stand: Januar 2022

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg ist bemüht, die Website lbgr.brandenburg.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die geschieht auf Basis des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0). Wir bemühen uns, die Benutzerfreundlichkeit für alle kontinuierlich zu verbessern und wenden die entsprechenden Standards an.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, in der jeweilig gültigen. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Diese Internetseite wurde vom Landesamt für Soziales und Versorgung überpüft im Januar 2022.

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

Die Konformität der Barrierefreiheit ist aktuell nicht gegeben.

EN 301 549-Anforderung (Tabelle A1):

Nr. der Anforderung und Beschreibung
9.1.3.1   - Info und Beziehungen
9.1.4.4   - Text auf 200% vergrößerbar
9.1.4.10 - Inhalte brechen um
9.1.4.13 - Eingeblendete Inhalte bedienbar
9.2.1.1   - Ohne Maus nutzbar
9.2.1.2   - Keine Tastaturfalle
9.2.4.4   - Aussagekräftige Linktexte
9.2.4.5   - Alternative Zugangswege
9.3.3.1   - Fehlererkennung
9.4.1.1   - Korrekte Syntax

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von lbgr.brandenburg.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontakt:

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR)
Inselstraße 26
03046 Cottbus

Telefon: 0355 48640-100
Telefax: 0355 48640-110 
E-mail: lbgr@lbgr.brandenburg.de

Senden Sie uns hier Ihre Fehlerbeschreibung

Personendaten

Durchsetzungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2
14467 Potsdam
Durchsetzungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2
14467 Potsdam