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Abteilung Bergbau

Die Abteilung Bergbau betreut abteilungsübergreifend die Konzessionsverfahren (Berechtsamswesen), das Markscheidewesen sowie die Feldes- und Förderabgaben für alle Bergbauzweige des Landes Brandenburg und Berlin.

Für den Braunkohlen-, Steine– und Erdenbergbau fungiert die Abteilung als  zentraler Ansprechpartner  für alle bergrechtlichen Verfahren, angefangen von der Gewinnungsberechtigung über die strategische Langfristgenehmigung mit den darauf aufbauenden  Betriebsplänen bis hin zur Wiedernutzbarmachung nach der Rohstoffgewinnung und Übergabe an eine spätere Folgenutzung. Begleitet werden diese Verfahren durch fachkundige Beratung der Unternehmen als Dienstleistung und einer kontinuierliche Überwachung in Form von Berichtswesen, Risswerksführung und Vorort-Kontrollen.

Zur angemessenen Berücksichtigung der bergbaulichen Belange in Brandenburg und Berlin wird die Abteilung bei allen Infrastrukturprojekten und Bauvorhaben als Träger öffentlicher Belange beteiligt und weist frühzeitig auf eventuelle bergbauliche Berührungspunkt oder Konkurrenzsituationen hin.

Das Sachgebiet Bohrlochbergbau ist für die Bergaufsicht über insgesamt vier Untergrundspeicher (davon einer im Land Berlin) und 16 Geothermie- und Soleförderbetriebe auf dem Landesgebiet zuständig sowie für alle Bohrungen, die tiefer als 100 m in den Untergrund eindringen. Ferner besteht Bergaufsicht über ca. 600 Altbohrungen, vorzugsweise auf Kohlenwasserstoffe.

Für diese Objekte werden im Sachgebiet Bohrlochbergbau die verschiedensten Betriebspläne zugelassen und wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt.

Abteilung Bergbau

Die Abteilung Bergbau betreut abteilungsübergreifend die Konzessionsverfahren (Berechtsamswesen), das Markscheidewesen sowie die Feldes- und Förderabgaben für alle Bergbauzweige des Landes Brandenburg und Berlin.

Für den Braunkohlen-, Steine– und Erdenbergbau fungiert die Abteilung als  zentraler Ansprechpartner  für alle bergrechtlichen Verfahren, angefangen von der Gewinnungsberechtigung über die strategische Langfristgenehmigung mit den darauf aufbauenden  Betriebsplänen bis hin zur Wiedernutzbarmachung nach der Rohstoffgewinnung und Übergabe an eine spätere Folgenutzung. Begleitet werden diese Verfahren durch fachkundige Beratung der Unternehmen als Dienstleistung und einer kontinuierliche Überwachung in Form von Berichtswesen, Risswerksführung und Vorort-Kontrollen.

Zur angemessenen Berücksichtigung der bergbaulichen Belange in Brandenburg und Berlin wird die Abteilung bei allen Infrastrukturprojekten und Bauvorhaben als Träger öffentlicher Belange beteiligt und weist frühzeitig auf eventuelle bergbauliche Berührungspunkt oder Konkurrenzsituationen hin.

Das Sachgebiet Bohrlochbergbau ist für die Bergaufsicht über insgesamt vier Untergrundspeicher (davon einer im Land Berlin) und 16 Geothermie- und Soleförderbetriebe auf dem Landesgebiet zuständig sowie für alle Bohrungen, die tiefer als 100 m in den Untergrund eindringen. Ferner besteht Bergaufsicht über ca. 600 Altbohrungen, vorzugsweise auf Kohlenwasserstoffe.

Für diese Objekte werden im Sachgebiet Bohrlochbergbau die verschiedensten Betriebspläne zugelassen und wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt.