Bergrechtliches Zulassungsverfahren Abschlussbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hat mit Bescheid vom 23. Dezember 2024 (Gz.: j10-1.4-2-13) den Abschlussbetriebsplan (ABP) für den Tagebau Jänschwalde gemäß §§ 55, 56 i. V. m. § 48 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I S. 323) für den Geltungszeitraum ab dem 01. Januar 2025 unter dem Geschäftszeichen j10-1.4-2-13 zugelassen.
Die sofortige Vollziehung der Zulassung wurde gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Der Antragstellerin wurden Auflagen erteilt. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides lautet:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, einzulegen.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit einer Ausfertigung der zugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit
vom 03. März 2025 bis einschließlich 17. März 2025
im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Parzellenstraße 10, 03046 Cottbus, Haus 4, während der Dienststunden wie folgt zur Einsichtnahme aus:
montags - donnerstags von 8:00 bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 15:00 Uhr
freitags von 8:00 bis 11:30 Uhr
Die telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer +49 355 48640 235 wird erbeten.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Absatz 5 Satz 3 VwVfG). Der Zulassungsbescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim LBGR angefordert werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung, der Zulassungsbescheid des LBGR vom 23. Dezember 2024 sowie die zugehörigen Unterlagen werden gemäß § 27a VwVfG auch auf der Internetseite des LBGR veröffentlicht und können unter dem Link:
https://lbgr.brandenburg.de/lbgr/de/energie/weitere-genehmigungsverfahren/#
eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.