Kiessandtagebau Mühlberg Werk V
Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Kiessandtagebau Mühlberg Werk V" - Planfeststellungsbeschluss
Für das Vorhaben „Kiessandtagebau Mühlberg Werk V“ der Firma Elbekies GmbH erfolgte mit Beschluss vom 10.06.2024 die Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a BBergG. Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens übergeben.
Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird die gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG durch Zustellung zu bewirkende Bekanntgabe gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für Brandenburg am 26.06.2024 und in der Lausitzer Rundschau, Ausgabe Elsterwerda/Bad Liebenwerda am 22.06.2024. Zusätzlich erfolgt auch eine ortsübliche Bekanntgabe im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 28.06.2024.
Der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen liegen vom 01.07.2024 bis 15.07.2024 (einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten im Dienstgebäude der Verbandsgemeinde Liebenwerda, Bauamt Falkenberg/Elster, Heinrich-Zille-Straße 9 a, 04895 Falkenberg/Elster und im Rathaus Mühlberg/Elbe, Neustädter Markt 1, 04931 Mühlberg/Elbe, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Im Bauamt Falkenberg/Elster ist die Einsichtnahme zu folgenden Dienstzeiten möglich:
Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Im Bürgerbüro Rathaus Mühlberg/Elbe ist die Einsichtnahme ohne Termin nur am Dienstag von 08.30 bis 10.00 Uhr möglich oder kann während der Öffnungszeiten durch eine terminliche Voranmeldung per Telefon: 035342 816-38 oder E- Mail: buergerbuero_muehlberg@vg-liebenwerda.de vereinbart werden.
Öffnungszeiten Bürgerbüro Mühlberg/Elbe zur Terminvereinbarung:
Montag: 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen als zugestellt.