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Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben "Errichtung und den Betrieb des 380-kV-Ersatzneubaus Parchim Süd – Perleberg, Abschnitt Brandenburg" der 50Hertz Transmission GmbH

Mit Schreiben vom 18.02.2019 hat die 50Hertz Transmission GmbH, nachfolgend Vorhabenträgerin, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben Netzverstärkung Güstrow – Wolmirstedt (Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG Vorhaben 39) 380-kV-Ersatzneubau Parchim Süd – Perleberg, Abschnitt Brandenburg nach § 43 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt.

Mit Datum vom 10.02.2023 wurde durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) als zuständige Planfeststellungsbehörde der entsprechende Planfeststellungsbeschluss (Az. 27.2-1-204) erlassen. Mit Datum vom 09.03.2023 wurde zudem der 1. Planergänzungsbeschluss erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss vom 10.02.2023, Az. 27.2-1-204 und der 1. Planergänzungsbeschluss vom 09.03.2023 bilden in rechtlicher Hinsicht eine Einheit.

Gemäß § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 10 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) ist eine Ausfertigung des Beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans in den vom Vorhaben betroffenen amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte zwei Wochen zur Einsicht auszulegen. Ort und Zeit der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 27a VwVfG soll die Behörde den Inhalt einer öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlichen. Dies wird dadurch bewirkt, dass der Inhalt der Bekanntmachung auf einer Internetseite der Behörde oder ihres Verwaltungsträgers zugänglich gemacht wird. Bezieht sich die Bekanntmachung auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen, sollen auch diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Untenstehend stehen daher der Bekanntmachungstext zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Gestalt des 1. Planergänzungsbeschlusses sowie die Auslegungsunterlagen (Planfeststellungsbeschluss vom 10.02.2023, 1. Planergänzungsbeschlusses vom 09.03.2023 sowie die planfestgestellten und nachrichtlichen Auslegungsunterlagen) zum Download zur Verfügung.

Näheres zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses in der Gestalt des 1. Planergänzungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Unterlagen kann dem Bekanntmachungstext entnommen werden, welcher untenstehend zum Download zur Verfügung steht. Die Rechtsbehelfsbelehrung kann ebenfalls der Bekanntmachung zur Auslegung sowie dem Planfeststellungsbeschluss entnommen werden.

Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch im vorliegenden Fall maßgeblich.

öffentliche Bekanntmachung (Auslegung Planfeststellungsbeschluss)



1. Planergänzungsbeschluss vom 09.03.2023


Planfestgestellte und nachrichtliche Unterlagen

Gemäß § 27a VwVfG soll die Behörde den Inhalt einer öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlichen. Dies wird dadurch bewirkt, dass der Inhalt der Bekanntmachung auf einer Internetseite der Behörde oder ihres Verwaltungsträgers zugänglich gemacht wird. Bezieht sich die Bekanntmachung auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen, sollen auch diese über das Internet zugänglich gemacht werden.

Gemäß § 27a VwVfG soll die Behörde den Inhalt einer öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlichen. Dies wird dadurch bewirkt, dass der Inhalt der Bekanntmachung auf einer Internetseite der Behörde oder ihres Verwaltungsträgers zugänglich gemacht wird. Bezieht sich die Bekanntmachung auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen, sollen auch diese über das Internet zugänglich gemacht werden.

Unterlage 01 - Erläuterungsbericht

Unterlage 04 - Trassenpläne

Unterlage 11 - ergänzende UL Umwelt