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Neubau 110-kV-Hochspannungsfreileitung Frankfurt (Oder) Nord – Wulkow

Planfeststellungsverfahren Neubau 110-kV-Hochspannungsfreileitung Frankfurt (Oder) Nord – Wulkow, Az. 27.2-1-195

Um die Leistungsaufnahme der vorhandenen sowie geplanten regenerativen Energieerzeuger und gleichzeitig eine hohe Versorgungssicherheit in der 110-kV-Verteilungsnetzregion der E.DIS Netz GmbH mittel- und langfristig zu sichern, ist der Bau der ca. 5,9 km langen 110-kV-Freileitungsanbindung HT2001 Frankfurt Nord - Wulkow notwendig.

Die E.DIS Netz GmbH (E.DIS) beantragte beim LBGR das Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Errichtung und den Betrieb der 110-kV-Freileitungsanbindung HT2001 Frankfurt Nord - Wulkow.

Mit Beschluss vom 20.02.2026 stellte das LBGR als zuständige Planfeststellungsbehörde den Plan fest und erteilte die wasserrechtliche Erlaubnis.

Gemäß § 43b Absatz 1 Nr. 3 Satz 2 EnWG wird der Planfeststellungsbeschluss inklusive wasserrechtliche Erlaubnis hiermit öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen und zwar vom 14.04.2026 bis einschließlich 27.04.2026 auf der Internetseite des LBGR als zuständige Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird.

Nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, als bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EnWG).

Hinsichtlich weiterer Details wird auf die öffentliche Bekanntmachung hierzu verwiesen (siehe unten).


öffentliche Bekanntmachung (Planfeststellungsbeschluss und wasserrechtliche Erlaubnis)

Planfeststellungsbeschluss und wasserrechtliche Erlaubnis vom 20.02.2026


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06 Minimierungsprüfung gem. 26. BImSchVVwV