Planfeststellungsverfahren 110-kV-Freileitungsanbindung HT2033(n) Metzdorf – Freienwalde (Mast 7), Az. 27.2-1-211
Um die Leistungsaufnahme der vorhandenen sowie geplanten regenerativen Energieerzeuger und gleichzeitig eine hohe Versorgungssicherheit in der 110-kV-Verteilungsnetzregion der E.DIS Netz GmbH mittel- und langfristig zu sichern, ist der Bau der ca. 1,7 km langen 110-kV-Freileitungsanbindung HT2033(n) Metzdorf – Freienwalde (Mast 7) notwendig. Die Leitung wird parallel zur vorhandenen 110-kV-Freileitung HT2068 Metzdorf – Freienwalde 1/ Letschin – Angermünde 6 vom Schaltpunkt Metzdorf bis zum Anschluss an Mast 2A der vorhandenen 110-kV-Freileitung HT2033 Metzdorf – Freienwalde errichtet. Durch den separaten Anschluss an den Schaltpunkt Metzdorf können die Leistungsflüsse in der 110-kV-Netzregion Oderland geregelt und angeglichen werden.
Die E.DIS Netz GmbH (E.DIS) beantragte beim LBGR das Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Errichtung und den Betrieb der 110-kV-Freileitungsanbindung HT2033(n) Metzdorf - Freienwalde.
Mit Beschluss vom 30.09.2024 stellte das LBGR als zuständige Planfeststellungsbehörde den Plan fest und erteilte die wasserrechtliche Erlaubnis.
Gemäß § 43b Absatz 1 Nr. 3 Satz 2 EnWG wird der Planfeststellungsbeschluss inklusive wasserrechtliche Erlaubnis hiermit öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen und zwar vom 26. November 2024 bis einschließlich 09. November 2024 auf der Internetseite des LBGR als zuständige Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird.
Nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, als bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EnWG).
Hinsichtlich weiterer Details wird auf die öffentliche Bekanntmachung hierzu verwiesen (siehe unten).