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380-kV-Ersatzneubau Pasewalk - Iven, Abschnitt Brandenburg

Planfeststellungsverfahren Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow; Höchstspannungsleitung Güstrow – Siedenbrünzow – Iven/West – Pasewalk/Nord – Pasewalk; Drehstrom Nennspannung 380 kV (BBPlG Vorhaben Nr. 53); Abschnitt Iven/West – Pasewalk/Nord – Pasewalk, Teilabschnitt Brandenburg, Az. 27.2-1-317

Die 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin, nachfolgend Vorhabenträgerin, hat beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow; Höchstspannungsleitung Güstrow – Siedenbrünzow – Iven/West – Pasewalk/Nord – Pasewalk; Drehstrom Nennspannung 380 kV (BBPlG Vorhaben Nr. 53); Abschnitt Iven/West – Pasewalk/Nord – Pasewalk, Teilabschnitt Brandenburg gem. §§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 10 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. §§ 72-78 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 1 Abs.  Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) beantragt. Auf das Vorhaben sind die Regelungen des § 43m EnWG – der nationalen Umsetzung der EU-Notfallverordnung (Verordnung (EU) 2022/2577) – anzuwenden. Gemäß § 43m Abs. 1 S. 1 EnWG wurde daher von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abgesehen.

Die Vorhabenträgerin plant im Zuge der Energiewende zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung einer sicheren Energieversorgung die Umsetzung des Gesamtvorhabens „Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow“, da ein signifikanter Zubau erneuerbarer Energien in der Region erwartet wird, welche eine leistungsstarke Ost-West-Verbindung im nördlichen Bereich der Regelzone der Vorhabenträgerin erfordert. Das Gesamtvorhaben „Netzverstärkung Pasewalk – Güstrow“ befindet sich als Vorhaben Nr. 53 in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Der Abschnitt Pasewalk–Iven bildet den ersten von drei Teilabschnitten des Gesamtvorhabens und ist der einzige Teilabschnitt, der nicht nur durch Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch durch Brandenburg verläuft.

Zwischen Mast M332 und M333, nordwestlich von Wismar, passiert die Trasse die Landesgrenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Auf ca. 2,45 km werden im Land Brandenburg sechs neue Masten errichtet (M333 – M338). Die Trasse verläuft in Brandenburg zunächst nördlich von Wismar. Mit dem Winkelmast M336 knickt sie in nordöstliche Richtung ab und passiert Hansfelde südöstlich. Zwischen Mast M338 und M339, südöstlich von Hansfelde, passiert die Trasse die Landesgrenze zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erneut.

Nach Inbetriebnahme der neuen 380-kV-Freileitung wird die ca. 1,1 km lange 220-kV-Bestandsleitung des Planfeststellungsabschnittes zwischen den UW Iven /West und UW Pasewalk, welche sich im Land Brandenburg befinden, komplett zurückgebaut. Der Rückbau ist ebenfalls Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens.

Gem. § 43a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird die Auslegung der Planunterlagen zur Einsicht dadurch bewirkt, dass die Dokumente auf der Internetseite der für die Auslegung zuständigen Behörde, hier das LBGR, vom 18.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 zugänglich gemacht werden. Details entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Bekanntmachung.

öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung

01 Erläuterungsbericht

02 Übersichtskarten

03 Lagepläne

04 Profil- und Trassenpläne

05 Bauwerks - und Kreuzungsverzeichnis

06 Baugrunduntersuchung

07 Rechtserwerb

08 Immissionsschutzrechtliche Unterlagen

09 Landschaftspflegerischer Begleitplan

10 Natura-2000

11 Wasserrechtlicher Fachbeitrag

12 Ergänzende Unterlagen Umwelt - Ökologische Sonderuntersuchungen