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Bergrechtliches Zulassungsverfahren Abschlussbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

Die Lausitz Energie Bergbau AG hat mit Schreiben vom 31.01.2023, zuletzt ergänzt mit Schreiben vom 31.05.2023 beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe die Zulassung des Abschlussbetriebsplans (ABP) für den Tagebau Jänschwalde gemäß §§ 53 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) beantragt. Gegenstand des v. g. Antrages sind die Maßnahmen der Wiedernutzbarmachung gemäß § 4 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) mit dem Ziel, nach deren Durchführung die Bergaufsicht gemäß § 69 Absatz 2 BBergG im beantragten Geltungsbereich zu beenden. Die Zulassung wurde gemäß § 53 Abs. 1 BBergG für den Geltungszeitraum vom 01.01.2024 bis zur Beendigung der Bergaufsicht beantragt.

Der Antrag auf Zulassung wird hiermit gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 bis 5 BBergG i. V. m. § 73 Abs. 3, 4 und 5 Satz 1 und 2 Nr. 1, 2 und 4 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bekannt gemacht.

Die Planunterlagen liegen für einen Monat in der Zeit vom 27. Juli 2023 bis einschließlich 28. August 2023 im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, Haus 1, Raum 005 während der Dienststunden wie folgt zur Einsichtnahme aus:

montags - donnerstags               von 08:00 bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 16:00 Uhr

freitags                                             von 08:00 bis 11:30 Uhr

Um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0355-48640235 wird gebeten.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 27a VwVfG nachfolgend auf der Internetseite des LBGR veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Jeder, dessen Belange durch den Antrag berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 11. September 2023 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus erheben. Diese Einwendungsfrist gilt auch für Einwendungen und Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Einwendungsfrist für dieses Verfahren alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Antragsunterlagen - Textteil


Antragsunterlagen - Anlagen

Quelle - FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

Quelle - erg. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

Quelle - abw. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

Quelle - Wiedernutzbarmachung

Quelle - Wind- und Wellengutachten

Quelle - Grundwassermonitoring

Quelle - Prognose Grundwasserbeschaffenheit

Quelle - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Quelle - Hydrogeologisches Großraummodell