110-kV-Hochspannungsfreileitung Neuendorf-Cottbus Nord
Planfeststellungsbeschluss für die Ertüchtigung und Wiederinbetriebnahme der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Neuendorf-Cottbus Nord
Um die Netzanbindung der geplanten Floating-PV-Anlage auf dem künftigen Cottbuser Ostsee zu gewährleisten, ist die Ertüchtigung der derzeit außer Betrieb befindlichen 110-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken (UW) Cottbus-Nord und Neuendorf auf einer Länge von 1,7 km erforderlich.
Die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) beantragte beim LBGR das Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Ertüchtigung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Neuendorf - Cottbus Nord.
Mit Beschluss vom 31.07.2024 stellte das LBGR als zuständige Planfeststellungsbehörde den Plan fest.
Gemäß § 43b Absatz 1 Nr. 3 Satz 2 EnWG wird der Planfeststellungsbeschluss hiermit öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen und zwar vom 26. August 2024 bis einschließlich 9. September 2024 auf der Internetseite des LBGR als zuständiger der Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird.
Nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, als bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EnWG).
Hinsichtlich weiterer Details wird auf die öffentliche Bekanntmachung verwiesen (siehe unten).