Planfeststellungsverfahren für die Umverlegung der 380-kV-Freileitung Preilack-Streumen (559/560) im Bereich des ehemaligen Tagebaus Greifenhain
Die 50Hertz Transmission GmbH beantragte beim LBGR die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Umverlegung der 380-kV-Freileitung Preilack-Streumen im Bereich des ehemaligen Tagebaus Greifenhain.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Umverlegung der 380-kV-Freileitung Preilack-Streumen (559/560) im Bereich des ehemaligen Tagebaus Greifenhain. Die bestehende 380-kV-Freileitung Preilack-Streumen (559/560) verläuft im Landkreis Spree-Neiße (SPN) zwischen den Masten 86 und 96 durch das Kippengelände des ehemaligen Tagebaues Greifenhain. Die Bestandsmasten 87 bis 95 der Freileitung liegen innerhalb des geotechnischen Sperrbereiches und innerhalb der Grenzen des Abschlussbetriebsplanes der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV). Für diese Masten kann die Standfestigkeit der Mastgestänge, aufgrund des Grundwasseranstiegs und dem damit verbundenem potenziellen Setzungsfließen, nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden. Es besteht das akute Risiko einer Mastneigung bis hin zu einem Mast-Leitungsumbruch und damit der Havarie der Bestandsleitung. Aufgrund dessen verlässt der auf 5,2 km Länge neu geplante 380-kV-Freileitungs-Abschnitt den bestehenden Trassenkorridor und wird um maximal 1,4 km nach Norden, überwiegend außerhalb der Abraumkante des ehemaligen Tagebaus (geotechnischen Sperrbereich), verschoben. Insgesamt werden beim 380-kV-Ersatzneubau 15 neue Masten errichtet und 12 Altmasten zurückgebaut.
Für die Errichtung und den Betrieb der Leitung müssen Grundstücke der Gemarkung Casel der amtsfreien Gemeinde Drebkau in Anspruch genommen werden. Für alle nachfolgend genannten amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte liegt eine Betroffenheit aufgrund mittelbarer Auswirkungen oder geplanter Ersatzmaßnahmen vor. Gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist der Plan für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen und die Auslegung gemäß § 73 Abs. 5 Satz 1 VwVfG vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Auslegung in den amtsfreien Gemeinden, Ämtern und kreisfreien Städten mit Betroffenheit erfolgt in dem unten genannten Zeitraum.
Gemäß den ortsüblichen Bekanntmachungen liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 16.10.2023 bis einschließlich 15.11.2023 zur allgemeinen Einsicht aus.
Die Auslegungsstellen und die Zeiten zur Einsichtnahme bei den Auslegungsstellen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegung der Planunterlagen und für einen weiteren Monat nach dem Ende der Auslegung der Planunterlagen, spätestens bis einschließlich 18.12.2023 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan bei den im Bekanntmachungstext aufgeführten amtsfreien Gemeinden, Ämtern und kreisfreien Städten oder beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus (Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde) erheben.
Weitere Details, die insbesondere im Zusammenhang mit der Einreichung von Einwendungen oder Stellungnahmen zu beachten sind, entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext.