Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 bis 2044
Auslegungsverfahren
Mit Schreiben vom 12.03.2025 hat die LE-B die ergänzten Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 – 2044 beim LBGR eingereicht.
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt dazu im Amt Peitz in der Zeit vom 05. Juni bis einschließlich 04. Juli 2025 die öffentliche Auslegung der ergänzten Antragsunterlagen.
Die Bekanntmachung dazu erfolgt im Amtsblatt des Amtes Peitz am 28.05.2025.
Zusätzlich stellt das LBGR als Zuständige Behörde unter Verweis auf § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz die ausgelegten Antragsunterlagen vom 12.03.2025 im Internet zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit. Für das Verfahren maßgeblich sind jedoch die öffentlich ausgelegten Unterlagen.