110-kV-Hochspannungsfreileitung Großräschen-Schwarzheide, Trassenabschnitt zwischen den Masten 82 und 1L einschließlich Neubau Mast 83n
Planfeststellungsverfahren 110-kV-Hochspannungsfreileitung Großräschen-Schwarzheide, Bl. 6828, Umspannwerk BASF, Trassenabschnitt zwischen den Masten 82 und 1L einschließlich Neubau Mast 83n
Mit dem Ausbau des Chemiestandortes der BASF Schwarzheide GmbH wird eine Erweiterung und Modernisierung des 110-kV-Stromnetzes erforderlich. Zentraler Baustein ist der Neubau einer 110-kV-Schaltanlage sowie deren leitungstechnische Anbindung. Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) plant als Betreiber des Verteilnetzes der envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM) den mit dem Neubau der 110-kV-Schaltanlage verbundenen Umbau in ihrem Versorgungsnetz am Standort Schwarzheide.
Durch die Neuerrichtung des Umspannwerkes (UW) der BASF Schwarzheide wird nach dessen Inbetriebnahme das bestehende UW Schwarzheide außer Betrieb gehen. Die 110-kV-Hochspannungsfreileitung Großräschen -Schwarzheide Bl. 6828 endet bislang nach Mast Nr. 82 im stillzulegenden UW Schwarzheide. Es ist geplant, eine neue Leitungsverbindung vom vorhandenen Mast 82 über den neu geplanten Mast 83n bis zum Bestandsmast Nr. 1L der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Schwarzheide-Lauchhammer/West, Bl. 6950 herzustellen.
Am 07.09.2023 erteilte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die Plangenehmigung (Az.: 27.2-1-335) nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 43b EnWG sowie § 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben 110-kV-Hochspannungsfreileitung Großräschen -Schwarzheide, BL. 6828, Errichtung und Betrieb der 110-kV-Freileitung Anschluss Umspannwerk BASF, nur für den Teilbereich Mast 77 – 80.
MITNETZ STROM beantragte nunmehr beim LBGR die Errichtung und den Betrieb des Trassenabschnitts zwischen den Masten 82 und 1L einschließlich Neubau des Mastes 83n sowie den Rückbau der Leitungsverbindungen von Mast 82 zum Portal des UW Schwarzheide (Hochspannungsfreileitung Großräschen-Schwarzheide) und von Mast 1L zum Portal des Umspannwerkes Schwarzheide (Hochspannungsfreileitung Schwarzheide-Lauchhammer/West).
Gem. § 43a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird die Auslegung der Planunterlagen zur Einsicht dadurch bewirkt, dass die Dokumente auf der Internetseite der für die Auslegung zuständigen Behörde, hier das LBGR, vom 07.10.2024 bis 06.11.2024 zugänglich gemacht werden. Details entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Bekanntmachung.