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Strategisches Hinterprundpapier, Leistungspakete 1 - 3

Strategisches Hintergrundpapier

Ergänzung zum Leistungspaket 3: „Ökologisches Potential von Bergbaufolgeseen“

Das LBGR beauftragte im Jahr 2020 das Institut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann aus Dresden mit einer Ergänzung des Leistungspaketes 3 des Strategischen Hintergrundpapiers zu den bergbaubedingten Stoffeinträgen in den Flusseinzugsgebieten Spree und Schwarze Elster. Gegenstand dieser Beauftragung war eine Bewertung der Lausitzer Bergbaufolgeseen (BFS) hinsichtlich der Vorgaben der EG-WRRL sowie der OGewV, wonach für diese künstlichen Wasserkörper mit einer Seefläche von > 50 ha künftig das Umweltziel „gutes ökologisches Potential“ und „guter chemischer Zustand“ zu erreichen bzw. zu erhalten ist. Als Nachauftragnehmer wurde die IDUS Biologisch Analytisches Umweltlabor GmbH aus Ottendorf-Okrilla gebunden.
Die Untersuchungen betrafen 39 BFS, welche bereits aktuell oder künftig als Wasserkörper im Sinne der EG-WRRL zu betrachten sind. Es wurde eine Methodik zur Klassifizierung von BFS erarbeitet, die BFS entsprechend ihrer Kennwerte in 6 Klassen eingeordnet und eine Bewertung nach EG-WRRL und OGewV vorgenommen. Neben der Bewertung des ökologischen Potentials der BFS wurden Untersuchungen von Auswirkungen bergbaulicher Maßnahmen auf die Biologie sowie eine Abschätzung notwendiger Maßnahmen für die Potentialverbesserung durchgeführt. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Erarbeitung von Seesteckbriefen.
Der Bericht wurde im Jahr 2021 länderübergreifend an die jeweiligen Behörden zur Stellungnahme übergeben. Im Ergebnis wurde der Vorgehensweise und den Ergebnissen zugestimmt, jedoch auch Fortschreibungsbedarf gesehen. Leider verzögerten sich die Abgabe der Stellungnahmen sowie die Auswertung im LBGR, so dass die für das Jahr 2022 vorgesehene Fortschreibung dieser Bearbeitung nicht realisiert werden konnte. Das LBGR beabsichtigt deshalb, in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Finanzbudget 2023, die Fortschreibung im Jahr 2023 durchführen zu lassen. Darin werden die in den Stellungnahmen abgegebenen Hinweise entsprechend berücksichtigt.
Der Bericht und die Seesteckbriefe können unter den nachfolgenden Link's abgerufen werden.

Ergänzung zum Leistungspaket 3: „Ökologisches Potential von Bergbaufolgeseen“

Das LBGR beauftragte im Jahr 2020 das Institut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann aus Dresden mit einer Ergänzung des Leistungspaketes 3 des Strategischen Hintergrundpapiers zu den bergbaubedingten Stoffeinträgen in den Flusseinzugsgebieten Spree und Schwarze Elster. Gegenstand dieser Beauftragung war eine Bewertung der Lausitzer Bergbaufolgeseen (BFS) hinsichtlich der Vorgaben der EG-WRRL sowie der OGewV, wonach für diese künstlichen Wasserkörper mit einer Seefläche von > 50 ha künftig das Umweltziel „gutes ökologisches Potential“ und „guter chemischer Zustand“ zu erreichen bzw. zu erhalten ist. Als Nachauftragnehmer wurde die IDUS Biologisch Analytisches Umweltlabor GmbH aus Ottendorf-Okrilla gebunden.
Die Untersuchungen betrafen 39 BFS, welche bereits aktuell oder künftig als Wasserkörper im Sinne der EG-WRRL zu betrachten sind. Es wurde eine Methodik zur Klassifizierung von BFS erarbeitet, die BFS entsprechend ihrer Kennwerte in 6 Klassen eingeordnet und eine Bewertung nach EG-WRRL und OGewV vorgenommen. Neben der Bewertung des ökologischen Potentials der BFS wurden Untersuchungen von Auswirkungen bergbaulicher Maßnahmen auf die Biologie sowie eine Abschätzung notwendiger Maßnahmen für die Potentialverbesserung durchgeführt. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Erarbeitung von Seesteckbriefen.
Der Bericht wurde im Jahr 2021 länderübergreifend an die jeweiligen Behörden zur Stellungnahme übergeben. Im Ergebnis wurde der Vorgehensweise und den Ergebnissen zugestimmt, jedoch auch Fortschreibungsbedarf gesehen. Leider verzögerten sich die Abgabe der Stellungnahmen sowie die Auswertung im LBGR, so dass die für das Jahr 2022 vorgesehene Fortschreibung dieser Bearbeitung nicht realisiert werden konnte. Das LBGR beabsichtigt deshalb, in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Finanzbudget 2023, die Fortschreibung im Jahr 2023 durchführen zu lassen. Darin werden die in den Stellungnahmen abgegebenen Hinweise entsprechend berücksichtigt.
Der Bericht und die Seesteckbriefe können unter den nachfolgenden Link's abgerufen werden.

Weitere Ergänzungen
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