Steine-/Erdenbergbau, Bohrlochbergbau
Die Mark Brandenburg ist nicht nur eine Streusandbüchse. Mit den in Brandenburg vorkommenden qualitativ hochwertigen Kiesen und Kiessanden, Quarz- und Quarzsande, Kalk, Grauwacke, Ton und Torf wird die Basis für die Entwicklung weiterer Industriezweige gebildet. Somit stellt der Steine- und Erdenbergbau eine wichtige Grundlage für die Versorgung des Marktes mit den für die Bau- und Baustoffindustrie wichtigen Rohstoffen dar. Die gewonnenen Rohstoffe werden zur Herstellung von Beton, Kalksandsteinen, Klinker, Steinzeug, Glas und vielen anderen Produkten weiterverarbeitet.
Im Land Brandenburg fördern mehr als 160 Gewinnungsbetriebe, wobei sich die Jahresförderung in den letzten Jahren auf knapp über 20 Mio. Tonnen eingepegelt hat.
Genehmigungsverfahren
Für die Bergbaubetriebe des Steine- und Erdenbergbaus werden alle Haupt-, Abschluss- und Sonder-Betriebspläne einschließlich deren Ergänzung, Abänderung und Verlängerung als rechtliche Grundlage der unternehmerischen Tätigkeit im Dezernat bearbeitet. Neben diesen bergrechtlichen Zulassungen werden auch weitergehend benötigte fachgesetzliche Genehmigungsverfahren nach dem Wasser-, Abfall-, Bodenschutz-, Sprengstoff- und Immissionsschutzrecht geführt.
- bergrechtliche Betriebspläne nach §§ 51 ff BBergG
- Erlaubnisverfahren nach Wasserrecht
- vereinfachte Verfahren nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Erlaubnisse nach dem Sprengstoffgesetz
Bergaufsicht
Im Rahmen der Bergaufsicht erfolgt durch die Mitarbeiter des Dezernates auch die Vorort-Kontrolle der Betriebe, bei denen die Einhaltung der erteilten Genehmigungen und die ordnungsgemäße Führung der Betriebe im Mittelpunkt steht. Hierbei spielen auch die arbeits- und gesundheitsschutzlichen Belange in den Betrieben eine wesentliche Rolle, wobei sich eine abgestimmte und enge Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bewährt hat.
In einigen Tagebauen ist nach der Gewinnung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen das Einbringen von Fremdmassen im Rahmen der Wiedernutzbarmachung zur Böschungsstabilisierung oder Gewährleistung einer Folgenutzung zugelassen. Um eine effektive Beaufsichtigung dieser Verfüllbetriebe zur erreichen, hat das LBGR Art und Umfang der Kontrollen vor Ort – u.a. durch regelmäßige Befliegung der Betriebe oder Einsatz von eigener Baggertechnik bei der Vorort- Kontrolle - wirksam verbessert.
Bohrlochbergbau
Das Sachgebiet Bohrlochbergbau ist für die Bergaufsicht über insgesamt vier Untergrundspeicher (davon einer im Land Berlin) und 16 Geothermie- und Soleförderbetriebe auf dem Landesgebiet zuständig sowie für alle Bohrungen, die tiefer als 100 m in den Untergrund eindringen. Ferner besteht Bergaufsicht über ca. 600 Altbohrungen, vorzugsweise auf Kohlenwasserstoffe.
Für diese Objekte werden im Sachgebiet Bohrlochbergbau die verschiedensten Betriebspläne zugelassen und wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt.