Altbergbau, Gefahrenabwehr und Beteiligungsverfahren

„Der Bergbau ruht – Altbergbau ruht nie.“ Von jeder durch Bergbau in Anspruch genommene Fläche, können Risiken und Gefahren ausgehen. Das LBGR ist nach dem § 47 Abs. 4 des brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes (OBG) im Land Brandenburg die zuständige Sonderordnungsbehörde für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus dem Altbergbau. Es handelt sich um ehemalige Bergwerke und Anlagen, die nicht mehr der bergbehördlichen Aufsicht nach Bundesberggesetz unterliegen (BBergG § 69 Abs. 2).

Arbeitsgrundlage sind historische Unterlagen, sowie Dokumentationen der Erkundung und Sanierung im Altbergbau, die im „Altbergbauarchiv“ bewahrt werden und für Einsichtnahmen zur Verfügung stehen.

Zur Beseitigung von Gefahren aus unplanmäßig stillgelegten, insolventen Steine- und Erden-Betriebsstätten in Brandenburg wird das LBGR auf Basis von Ersatzvornahmen tätig.

Das Aufgabenfeld im Altbergbau wächst stetig – der Bergbau von heute, ist der Altbergbau von morgen.

„Der Bergbau ruht – Altbergbau ruht nie.“ Von jeder durch Bergbau in Anspruch genommene Fläche, können Risiken und Gefahren ausgehen. Das LBGR ist nach dem § 47 Abs. 4 des brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes (OBG) im Land Brandenburg die zuständige Sonderordnungsbehörde für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus dem Altbergbau. Es handelt sich um ehemalige Bergwerke und Anlagen, die nicht mehr der bergbehördlichen Aufsicht nach Bundesberggesetz unterliegen (BBergG § 69 Abs. 2).

Arbeitsgrundlage sind historische Unterlagen, sowie Dokumentationen der Erkundung und Sanierung im Altbergbau, die im „Altbergbauarchiv“ bewahrt werden und für Einsichtnahmen zur Verfügung stehen.

Zur Beseitigung von Gefahren aus unplanmäßig stillgelegten, insolventen Steine- und Erden-Betriebsstätten in Brandenburg wird das LBGR auf Basis von Ersatzvornahmen tätig.

Das Aufgabenfeld im Altbergbau wächst stetig – der Bergbau von heute, ist der Altbergbau von morgen.

Schadensereignisse, die durch Altbergbau ausgelöst sein könnten, sind unverzüglich dem LBGR zu melden!

Telefon:                     0355 48640 - 0     

Notfall-Kontakt:       0355 48640 - 450

oder E-Mail:              lbgr@lbgr.brandenburg.de

Merkblatt Verhalten im Altbergbau

Schadensereignisse, die durch Altbergbau ausgelöst sein könnten, sind unverzüglich dem LBGR zu melden!

Telefon:                     0355 48640 - 0     

Notfall-Kontakt:       0355 48640 - 450

oder E-Mail:              lbgr@lbgr.brandenburg.de

Merkblatt Verhalten im Altbergbau

Eine Serviceaufgabe des Dezernates "Altbergbau, Gefahrenabwehr und Beteiligungsverfahren" umfasst die Beratung von Bürgern, Behörden und anderen Stellen bei planungsrelevanten Fragestellungen, sowie die dazugehörige Informationsbereitstellung. Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange prüft das LBGR, ob den angezeigten Planungs- oder Bauvorhaben geologische und/oder bergbauliche Belange entgegenstehen bzw. planungsrechtlich zu beachten sind. Auf Basis einer GIS-gestützten Recherche sowie einer amtsinternen Beteiligung der Fachdezernate erfolgt eine fachspezifische Auskunftserteilung. Für Anfragen zu bergbaulichen Stellungnahmen außerhalb der öffentlichen Bauleitplanung (z.B. Voranfragen zu Bauvorhaben, Projektierung Leitungsausbau) werden durch das LBGR Gebühren auf der Grundlage der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEKGebO) erhoben.

Die Gebühren richten sich dabei nach dem Zeitaufwand für die Amtshandlung und § 1 i. V. m. der zugehörigen Anlage Tarifstelle 9.1 und § 3 MWAEKGebO.

Einsenden von Anfragen Träger öffentlicher Belange (TöB):

E-Mail: lbgr@lbgr.brandenburg.de

Dokumente:

  • Aussagekräftige PDF-Dokumente
  • Planfläche in X-Plan (XPlanGML-Dateiformat)

Eine Serviceaufgabe des Dezernates "Altbergbau, Gefahrenabwehr und Beteiligungsverfahren" umfasst die Beratung von Bürgern, Behörden und anderen Stellen bei planungsrelevanten Fragestellungen, sowie die dazugehörige Informationsbereitstellung. Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange prüft das LBGR, ob den angezeigten Planungs- oder Bauvorhaben geologische und/oder bergbauliche Belange entgegenstehen bzw. planungsrechtlich zu beachten sind. Auf Basis einer GIS-gestützten Recherche sowie einer amtsinternen Beteiligung der Fachdezernate erfolgt eine fachspezifische Auskunftserteilung. Für Anfragen zu bergbaulichen Stellungnahmen außerhalb der öffentlichen Bauleitplanung (z.B. Voranfragen zu Bauvorhaben, Projektierung Leitungsausbau) werden durch das LBGR Gebühren auf der Grundlage der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEKGebO) erhoben.

Die Gebühren richten sich dabei nach dem Zeitaufwand für die Amtshandlung und § 1 i. V. m. der zugehörigen Anlage Tarifstelle 9.1 und § 3 MWAEKGebO.

Einsenden von Anfragen Träger öffentlicher Belange (TöB):

E-Mail: lbgr@lbgr.brandenburg.de

Dokumente:

  • Aussagekräftige PDF-Dokumente
  • Planfläche in X-Plan (XPlanGML-Dateiformat)