Altbergbau
Der Altbergbau ist die Gesamtheit aller bergmännisch hergestellten untertägigen Grubenbaue einschließlich Bohrungen sowie Tagebaue, Halden und Restlöcher, die bergbaulich nicht mehr genutzt werden und für die keine Bergaufsicht mehr besteht. In der Regel handelt es sich um Bergbau, der bereits vor 1945 stillgelegt worden ist. Diese Bergbaubetriebe wurden zum großen Teil ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen stillgelegt, sodass noch oftmals Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit bestehen. Das LBGR ist hier gemäß des brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes (OBG) zuständig für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.
Neben der unmittelbaren Gefahrenabwehr werden vom LBGR mit Haushaltsmitteln des Landes auf der Grundlage von Risikoanalysen präventiv technische Maßnahmen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit beauftragt (Erkundung/Nachweis und Verwahrung/Beseitigung von untertägigen Hohlräumen).
Kontakt:
Herr P. Scharf
Tel.: 0355 48640-318
E-Mail: peter.scharf@lbgr.brandenburg.de
Der Altbergbau ist die Gesamtheit aller bergmännisch hergestellten untertägigen Grubenbaue einschließlich Bohrungen sowie Tagebaue, Halden und Restlöcher, die bergbaulich nicht mehr genutzt werden und für die keine Bergaufsicht mehr besteht. In der Regel handelt es sich um Bergbau, der bereits vor 1945 stillgelegt worden ist. Diese Bergbaubetriebe wurden zum großen Teil ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen stillgelegt, sodass noch oftmals Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit bestehen. Das LBGR ist hier gemäß des brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes (OBG) zuständig für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.
Neben der unmittelbaren Gefahrenabwehr werden vom LBGR mit Haushaltsmitteln des Landes auf der Grundlage von Risikoanalysen präventiv technische Maßnahmen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit beauftragt (Erkundung/Nachweis und Verwahrung/Beseitigung von untertägigen Hohlräumen).
Kontakt:
Herr P. Scharf
Tel.: 0355 48640-318
E-Mail: peter.scharf@lbgr.brandenburg.de