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Tagebau Jänschwalde, Erlaubnisverfahren Gewässerbenutzung 2023 - 2044

Die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) beantragte mit Schreiben vom 30.03.2021, ergänzt mit Schreiben vom 30.08.2022, 08.09.2022 und 18.10.2022 die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde 2023 – 2044.

Der Antrag umfasst folgende Gewässerbenutzungen:

  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG) in einer Höhe von max. 121 Mio. m³/a
  • Einleitung des gehobenen Grundwassers in Gewässer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG)
  • Absenken und Umleiten von Grundwasser im Zusammenhang mit der Dichtwand Jänschwalde (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 WHG).

Die Gewässerbenutzungen dienen der planmäßigen Fortführung der Kohlegewinnung bis 2023 sowie der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaues Jänschwalde. Demnach ist für die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft ein Zeitraum bis voraussichtlich 2044 angesetzt. Aus insbesondere geotechnischen Gründen ist während der Zeit der Wiedernutzbarmachung einschließlich der Flutung der Bergbaufolgeseen auch nach Ablauf der zeitlichen Befristung der derzeit gültigen Wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahme von Grundwasser, Fortleitung und Einleitung von Grubenwässern bei gleichzeitiger kontinuierlicher Reduzierung der Fördermengen notwendig.

Von den Auswirkungen des Vorhabens sind Flächen der Stadt Guben, der Gemeinde Schenkendöbern, des Amtes Peitz, der Gemeinde Jänschwalde sowie der Gemeinde Tauer betroffen.

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 UVPG.

Die zuständige Behörde für die Durchführung des Verfahrens und die Entscheidung über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR).

Die Vorhabensträgerin legte die entscheidungserheblichen Unterlagen zu den Umweltauswirkungen vor:

  • Erläuterungsbericht inkl. allgemeinverständlicher nichttechnischer Zusammenfassung und einem Maßnahmen- und Monitoringkonzept
  • Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Fachbeitrag Altlasten
  • Ergänzende FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den Wirkpfad Grundwasserwiederanstieg

Die Unterlagen stehen auf dem Portal UVP-Verbund zum Download zur Verfügung.

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung