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Bergschadenkundliches Gutachten für die Ortschaft Tauer (Erstbewertung)

Die für den Braunkohlentagebau Jänschwalde durchgeführte Sümpfung von Grundwasser hat zur Ausbildung eines großflächigen Senkungstrichters geführt, welcher in Abhängigkeit der lokalen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse weit über das eigentliche Abbaugebiet hinausreicht. Die Absenkung des Grundwassers und die durch die Sümpfung hervorgerufene Druckentspannung in tieferen Grundwasserleitern hat Bodenbewegungen vorrangig in Form von Senkungen und Hebungen an der Tagesoberfläche zur Folge, welche lokal zu Bergschäden an Gebäuden und Infrastruktur führen können.

Die Ortschaft Tauer grenzt im Osten räumlich unmittelbar an den Senkungstrichter des östlich benachbarten Tagebaus Jänschwalde an, welcher durch die 2-Meter Senkungslinie im markscheiderisch beurkundeten Grundwasserriss gekennzeichnet ist. Aufgrund der aufgetretenen Häufung gemeldeter Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen in der Ortschaft mit einer zunehmenden Tendenz wurde durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die Erarbeitung der vorliegenden gutachterlichen Erstbewertung veranlasst. Es wurden im Jahr 2023 insgesamt 22 Anträge auf Bergschadensersatz bei der Lausitz Energie Kraftwerke AG und Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) eingereicht. Klärungsbedarf besteht hinsichtlich der Frage, ob die aufgetretenen Schäden ursächlich dem Einfluss des nahegelegenen Braunkohlentagebaus Jänschwalde, insbesondere unter Berücksichtigung eines möglichen Einflusses durch die vorgenommene Grundwasserabsenkung, zuzuordnen sind.

Zur Klärung dieser Sachlage ist ein unabhängiges bergschadenkundliches Gutachten zu erstellen, welches das vom benachbarten Tagebau ausgehende Bergschadenspotential für Infrastruktureinrichtungen und Gebäude in Tauer untersucht und bewertet. Die Ergebnisse des Gutachtens dienen darüber hinaus zu beurteilen, ob von Seiten des LBGR ein Verlangen nach Messungen nach § 125 BbergG zur Gefahrenabwehr ausgesprochen werden muss.

Die für den Braunkohlentagebau Jänschwalde durchgeführte Sümpfung von Grundwasser hat zur Ausbildung eines großflächigen Senkungstrichters geführt, welcher in Abhängigkeit der lokalen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse weit über das eigentliche Abbaugebiet hinausreicht. Die Absenkung des Grundwassers und die durch die Sümpfung hervorgerufene Druckentspannung in tieferen Grundwasserleitern hat Bodenbewegungen vorrangig in Form von Senkungen und Hebungen an der Tagesoberfläche zur Folge, welche lokal zu Bergschäden an Gebäuden und Infrastruktur führen können.

Die Ortschaft Tauer grenzt im Osten räumlich unmittelbar an den Senkungstrichter des östlich benachbarten Tagebaus Jänschwalde an, welcher durch die 2-Meter Senkungslinie im markscheiderisch beurkundeten Grundwasserriss gekennzeichnet ist. Aufgrund der aufgetretenen Häufung gemeldeter Schäden an Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen in der Ortschaft mit einer zunehmenden Tendenz wurde durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die Erarbeitung der vorliegenden gutachterlichen Erstbewertung veranlasst. Es wurden im Jahr 2023 insgesamt 22 Anträge auf Bergschadensersatz bei der Lausitz Energie Kraftwerke AG und Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) eingereicht. Klärungsbedarf besteht hinsichtlich der Frage, ob die aufgetretenen Schäden ursächlich dem Einfluss des nahegelegenen Braunkohlentagebaus Jänschwalde, insbesondere unter Berücksichtigung eines möglichen Einflusses durch die vorgenommene Grundwasserabsenkung, zuzuordnen sind.

Zur Klärung dieser Sachlage ist ein unabhängiges bergschadenkundliches Gutachten zu erstellen, welches das vom benachbarten Tagebau ausgehende Bergschadenspotential für Infrastruktureinrichtungen und Gebäude in Tauer untersucht und bewertet. Die Ergebnisse des Gutachtens dienen darüber hinaus zu beurteilen, ob von Seiten des LBGR ein Verlangen nach Messungen nach § 125 BbergG zur Gefahrenabwehr ausgesprochen werden muss.