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verschiedene Fotos
(Fotos LBGR)
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Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe weist seit dem 01.01.2022 eine neue  Behördenstruktur auf. Die Internetseite wird gegenwärtig überarbeitet und angepasst. Über die Inhalte und Arbeitsschwerpunkte können Sie sich aber hier weiter informieren, da diese überwiegend unverändert bleiben.

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe weist seit dem 01.01.2022 eine neue  Behördenstruktur auf. Die Internetseite wird gegenwärtig überarbeitet und angepasst. Über die Inhalte und Arbeitsschwerpunkte können Sie sich aber hier weiter informieren, da diese überwiegend unverändert bleiben.

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR)

Das LBGR übt als Fach- und Vollzugsbehörde die Aufsicht über die Betriebe des Bergbaus in den Ländern Brandenburg und Berlin aus. Für das Land Brandenburg ist das LBGR auch der Staatliche Geologische Dienst (SGD) und Sonderordnungsbehörde zur Abwehr von Gefahren im Bereich des Altbergbaus. Die Aufgaben des LBGR reichen von der Erfassung, Bewertung und Bereitstellung geologischer Daten über Zulassungen für die Aufsuchungen, Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen bis hin zu Genehmigungen für den Bau von Elektroenergie- und Gasfernleitungen.

Das LBGR ist als Landesoberbehörde dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg nachgeordnet.

Das LBGR übt als Fach- und Vollzugsbehörde die Aufsicht über die Betriebe des Bergbaus in den Ländern Brandenburg und Berlin aus. Für das Land Brandenburg ist das LBGR auch der Staatliche Geologische Dienst (SGD) und Sonderordnungsbehörde zur Abwehr von Gefahren im Bereich des Altbergbaus. Die Aufgaben des LBGR reichen von der Erfassung, Bewertung und Bereitstellung geologischer Daten über Zulassungen für die Aufsuchungen, Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen bis hin zu Genehmigungen für den Bau von Elektroenergie- und Gasfernleitungen.

Das LBGR ist als Landesoberbehörde dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg nachgeordnet.

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