Eine Serviceaufgabe des Dezernates "Fachinformation LBGR/ Beteiligungsverfahren/ Digitalisierung" umfasst die Beratung von Bürgern, Behörden und anderen Stellen bei planungsrelevanten Fragestellungen, sowie die dazugehörige Informationsbereitstellung. Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange prüft das LBGR, ob den angezeigten Planungs- oder Bauvorhaben geologische und/oder bergbauliche Belange entgegenstehen bzw. planungsrechtlich zu beachten sind. Auf Basis einer GIS-gestützten Recherche sowie einer amtsinternen Beteiligung der Fachdezernate erfolgt eine fachspezifische Auskunftserteilung. Für Anfragen zu bergbaulichen Stellungnahmen außerhalb der öffentlichen Bauleitplanung (z.B. Voranfragen zu Bauvorhaben, Projektierung Leitungsausbau) werden durch das LBGR Gebühren auf der Grundlage der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEKGebO) erhoben.
Die Gebühren richten sich dabei nach dem Zeitaufwand für die Amtshandlung und § 1 i. V. m. der zugehörigen Anlage Tarifstelle 9.1 und § 3 MWAEKGebO.
Einsenden von Anfragen Träger öffentlicher Belange (TöB):
E-Mail: lbgr@lbgr.brandenburg.de
Dokumente:
- Aussagekräftige PDF-Dokumente
- Planfläche in X-Plan (XPlanGML-Dateiformat)
Eine Serviceaufgabe des Dezernates "Fachinformation LBGR/ Beteiligungsverfahren/ Digitalisierung" umfasst die Beratung von Bürgern, Behörden und anderen Stellen bei planungsrelevanten Fragestellungen, sowie die dazugehörige Informationsbereitstellung. Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange prüft das LBGR, ob den angezeigten Planungs- oder Bauvorhaben geologische und/oder bergbauliche Belange entgegenstehen bzw. planungsrechtlich zu beachten sind. Auf Basis einer GIS-gestützten Recherche sowie einer amtsinternen Beteiligung der Fachdezernate erfolgt eine fachspezifische Auskunftserteilung. Für Anfragen zu bergbaulichen Stellungnahmen außerhalb der öffentlichen Bauleitplanung (z.B. Voranfragen zu Bauvorhaben, Projektierung Leitungsausbau) werden durch das LBGR Gebühren auf der Grundlage der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEKGebO) erhoben.
Die Gebühren richten sich dabei nach dem Zeitaufwand für die Amtshandlung und § 1 i. V. m. der zugehörigen Anlage Tarifstelle 9.1 und § 3 MWAEKGebO.
Einsenden von Anfragen Träger öffentlicher Belange (TöB):
E-Mail: lbgr@lbgr.brandenburg.de
Dokumente:
- Aussagekräftige PDF-Dokumente
- Planfläche in X-Plan (XPlanGML-Dateiformat)