
Der Bereich Stromvorhaben befasst sich hauptsächlich mit der Planfeststellung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 KV oder mehr (ausgenommen Bahnstromfernleitungen und Hochspannungsfreileitungen mit einer Gesamtlänge von bis zu 200 Metern, die nicht in einem Natura 2000-Gebiet liegen) und Hochspannungsleitungen des Bundesbedarfsplangesetzes. Die Planfeststellung nach § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umfasst die Errichtung, den Betrieb sowie die Änderung der Leitungen.
Neben den oben genannten planfeststellungspflichtigen Verfahren werden im Bereich Strom auch die freiwilligen Planfeststellungsverfahren des § 43 Abs. 2 EnWG bearbeitet. Das betrifft insbesondere Verfahren mit Erdkabeln (mindestens 110KV), Batteriegroßspeicher (mindesten 50 Megawatt) sowie Umspannanlagen, Konverter und Phasenschieber.
Maßnahmen die im Sinne des § 43f Abs. 1 EnWG unwesentliche Änderungen wie zum Beispiel Umbeseilungen, Zubeseilungen oder standortnahe Maständerungen darstellen, können im Anzeigeverfahren zugelassen werden.

Der Bereich Stromvorhaben befasst sich hauptsächlich mit der Planfeststellung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 KV oder mehr (ausgenommen Bahnstromfernleitungen und Hochspannungsfreileitungen mit einer Gesamtlänge von bis zu 200 Metern, die nicht in einem Natura 2000-Gebiet liegen) und Hochspannungsleitungen des Bundesbedarfsplangesetzes. Die Planfeststellung nach § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umfasst die Errichtung, den Betrieb sowie die Änderung der Leitungen.
Neben den oben genannten planfeststellungspflichtigen Verfahren werden im Bereich Strom auch die freiwilligen Planfeststellungsverfahren des § 43 Abs. 2 EnWG bearbeitet. Das betrifft insbesondere Verfahren mit Erdkabeln (mindestens 110KV), Batteriegroßspeicher (mindesten 50 Megawatt) sowie Umspannanlagen, Konverter und Phasenschieber.
Maßnahmen die im Sinne des § 43f Abs. 1 EnWG unwesentliche Änderungen wie zum Beispiel Umbeseilungen, Zubeseilungen oder standortnahe Maständerungen darstellen, können im Anzeigeverfahren zugelassen werden.