Toolbar-Menü

Tagebau Hohenbocka

Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben „Erweiterung und Änderung Tagebau Hohenbocka/Guteborn“

Für das Vorhaben „Erweiterung und Änderung Tagebau Hohenbocka/Guteborn“ der Firma Quarzwerke GmbH erfolgte die Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a BBergG. Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen liegen vom 19.07.2021 bis 02.08.2021 (einschließlich) in der Amtsverwaltung Ruhland, R.- Breitscheid-Str. 4, 01945 Ruhland während der Dienststunden sowie in der Stadtverwaltung Senftenberg, im Foyer des Rathauses, Markt 1 in 01968 Senftenberg zu den Servicezeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus. Gemäß § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetzt sind Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen als zugestellt. 

Zusätzlich  stehen die Planunterlagen im Internet auf dem UVP-Portal zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit. Für das Verfahren maßgeblich sind die öffentlich ausgelegten Unterlagen. Das LBGR als Planfeststellungsbehörde verweist in diesem Zusammenhang auch auf § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz.