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Neubau einer netzgekoppelten Batteriespeicheranlage am Umspannwerk Metzdorf Nord

Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer netzgekoppelten Batteriespeicheranlage, Projektumspannwerk, Trasse, Zaunanlage und zugehörigen Außen- und Nebenanlagen zur Speicherung und Ausspeicherung vom Strom am Umspannwerk Metzdorf Nord - Az. 27.2-1-376

Die Harmony Energie GmbH beantragte beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Neubau einer netzgekoppelten Batteriespeicheranlage, Projektumspannwerk, Trasse, Zaunanlage und zugehörigen Außen- und Nebenanlagen zur Speicherung und Ausspeicherung vom Strom am Umspannwerk Metzdorf Nord.

Gegenstand des Vorhabens ist der Bau und Betrieb eines Batteriespeichers am Umspannwerk Metzdorf Nord in der Gemeinde Bliesdorf, Ortsteil Metzdorf im Landkreis Märkisch-Oderland. Das Vorhaben beinhaltet neben dem Batteriespeicher (BESS), das Projekt-Umspannwerk (Projekt-UW) und die Trassen innerhalb des Vorhabengebietes sowie vom Vorhabengebiet zum Netz-Umspannwerk (Netz-UW).

Laut Planungsangaben in den vorliegenden Antragsunterlagen wird der Batteriespeicher mittels des Projektumspannwerks über eine 110-kV-Trasse (Erdkabel) direkt an die vom Netzbetreiber E.DIS betriebene 110-kV-Sammelschiene angeschlossen. Der Batteriespeicher wird eine geplante Leistung von 88 MV und eine geplante Speicherkapazität von 176 MWh haben.

Mit dem vorgesehenen Betriebskonzept soll die Netz- und Systemdienlichkeit des Batteriespeichers für die öffentliche Versorgung mit Elektrizität sichergestellt werden. Der Batteriespeicher wird unter anderem dazu beitragen, wetterbedingte Schwankungen in der Einspeisung erneuerbarer Energien auszugleichen und dem Verteilnetzbetreiber E.DIS dabei zu helfen, die Frequenz stabil bei 50 Hertz zu halten.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Auslegung gemäß § 43a Abs. 3 Satz 2 EnWG wird dadurch bewirkt, dass die Dokumente im Zeitraum vom 19.06.2026 bis 17.07.2026 auf der Internetseite der Anhörungsbehörde zugänglich gemacht werden. Details entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung (siehe unten).


Bekanntmachung der Auslegung

Antragsunterlagen Planfeststellungsverfahren

Die Antragsunterlagen zu dem Planfeststellungsverfahren können unter dem folgendem Link eingesehen werden. 

Die Antragsunterlagen zu dem Planfeststellungsverfahren können unter dem folgendem Link eingesehen werden.