Toolbar-Menü

Das Dezernat 41 -Planfeststellung Energie- ist zuständig:

  • für die Genehmigung von Vorhaben des Energieleitungsbaus im Sinne der §§ 43, 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie für die Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung nach 45 Abs. 2 Satz 3 EnWG
  • für die Genehmigung nach § 65 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für Vorhaben des Baus von Rohrfernleitungen im Sinne der Anlage 1 Nummer 19.4, 19.5 und 19.7 UVPG
  • für den Vollzug der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV) soweit es sich um der öffentlichen Versorgung dienende Gashochdruckleitungen handelt, die mit einem Druck von mehr als 16 bar betrieben werden:

     - §-5 Anzeigen

     - Anerkennung von Sachverständigen

     - Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Verfahren zur Genehmigung von Gashochdruckleitungen ab einem Durchmesser von größer als 300 mm und Hochspannungsfreileitungen ab 110-kV, ausgenommen Bahnstromfernleitungen, sind Schwerpunktaufgaben.

Kontakt:

Herr Uwe Sell (m.d.W.d.G.b.)
Tel: 0355  48640-200

Parzellenstraße 10
03046 Cottbus

E-Mail: Uwe.Sell@lbgr.brandenburg.de

Foto der Verlegung einer Rohrfernleitungen
Foto LBGR
Foto der Verlegung einer Rohrfernleitungen
Foto LBGR

Die im Dezernat durchgeführten Verfahren umfassen Plangenehmigungen bzw. Planfeststellungsverfahren nach umweltrechtlichen und energiewirtschaftlichen Vorschriften.  Diese Verfahren sehen in der Regel eine  Beteiligung der Öffentlichkeit, die Einbeziehung der anerkannten Naturschutzvereine sowie  die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor.

Weiterhin wird im Dezernat geprüft, ob bei einzelnen Vorhaben der Energiewirtschaft von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden kann, hierfür werden Einzelfallprüfungen nach den §§ 7 und 9 durchgeführt. Wird ein Vorhaben von der UVP-Pflicht befreit, wird die Bekanntmachung darüber im UVP-Portal veröffentlicht.