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Planfeststellung Energie

Das Dezernat 41 - Planfeststellung Energie ist zuständig:

Die Erneuerung der Energieleitungsinfrastruktur in den Ländern Brandenburg und Berlin ist zentral für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele Deutschlands. Eine moderne Netzinfrastruktur bildet das Rückgrat einer nachhaltigen Energieversorgung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien verlangt leistungsfähige und flexible Stromnetze, da Wind- und Solarstrom dezentral und wetterabhängig eingespeist werden, was zusätzliche Herausforderungen für die Netzstabilität mit sich bringt. Ebenfalls ist die Sanierung veralteter Gasleitungen und der Ausbau des Wasserstoffkernnetzes entscheidend, um Versorgungssicherheit und die Umstellung auf klimafreundliche Energieträger bestmöglich zu gewährleisten. Nur durch die intelligente Weiterentwicklung aller Leitungsinfrastrukturen können Netzengpässe, Abschaltungen und Ineffizienzen vermieden werden. Für die Umsetzung werden schnelle, transparente und rechtskonforme Planungs- und Genehmigungsverfahren benötigt

Das Dezernat 41 - Planfeststellung Energie ist zuständig:

Die Erneuerung der Energieleitungsinfrastruktur in den Ländern Brandenburg und Berlin ist zentral für die Erreichung der Klimaneutralitätsziele Deutschlands. Eine moderne Netzinfrastruktur bildet das Rückgrat einer nachhaltigen Energieversorgung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien verlangt leistungsfähige und flexible Stromnetze, da Wind- und Solarstrom dezentral und wetterabhängig eingespeist werden, was zusätzliche Herausforderungen für die Netzstabilität mit sich bringt. Ebenfalls ist die Sanierung veralteter Gasleitungen und der Ausbau des Wasserstoffkernnetzes entscheidend, um Versorgungssicherheit und die Umstellung auf klimafreundliche Energieträger bestmöglich zu gewährleisten. Nur durch die intelligente Weiterentwicklung aller Leitungsinfrastrukturen können Netzengpässe, Abschaltungen und Ineffizienzen vermieden werden. Für die Umsetzung werden schnelle, transparente und rechtskonforme Planungs- und Genehmigungsverfahren benötigt

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Foto LBGR

Das LBGR – Dezernat 41 ist Planfeststellungsbehörde für die Energieleitungen sowohl im Land Brandenburg als auch für das Land Berlin. (https://bravors.brandenburg.de/vertraege/bergbehoerde_stv)

Zu den Aufgaben des Dezernates 41 zählen hierbei insbesondere

1) Ertüchtigung (Ersatzneubau) oder Neubau von

  • Hochspannungsleitungen - Übertragungsnetz 380 kV,
  • Hochspannungsleitungen – Verteilnetz mindestens 110 kV,
  • Gasleitungen Durchmesser von mehr als 300 Millimetern,
  • Umstellung Gasnetz auf Wasserstoff,
  • Wasserstoffkernnetz.

Für die Vorhaben ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durchzuführen, soweit nicht Ausnahmen vorliegen.

2) Fakultative Planfeststellungsverfahren (§ 43 Abs. 2 EnWG)

  • Batteriegroßspeicher (nicht planfeststellungspflichtig, aber auf Antrag),
  • Erdkabel mindestens 110 KV,
  • Umspannanlagen, Verdichterstationen, Konverter

Für diese Vorhaben ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich, es sei denn der Vorhabenträger beantragt dies trotzdem.

3) Rohrfernleitungen bei denen nach § 65 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist,

4)  Gashochdruckleitungen, die mit einem Druck von mehr als 16 bar betrieben werden, bei denen die nach § 5 der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) ein Anzeigeverfahren durchgeführt wird,

5) Grundbuchbereinigung für Energieanlagen nach Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG).

 
Kontakt:     Besucheranschrift:  Postanschrift:
Dezernat 41 Planfeststellung Energie    Parzellenstraße 10   Inselstraße 26
Tel: 0355 48640-100       03046 Cottbus      
03046 Cottbus
E-Mail: dezernat41@lbgr.brandenburg.de

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Das LBGR – Dezernat 41 ist Planfeststellungsbehörde für die Energieleitungen sowohl im Land Brandenburg als auch für das Land Berlin. (https://bravors.brandenburg.de/vertraege/bergbehoerde_stv)

Zu den Aufgaben des Dezernates 41 zählen hierbei insbesondere

1) Ertüchtigung (Ersatzneubau) oder Neubau von

  • Hochspannungsleitungen - Übertragungsnetz 380 kV,
  • Hochspannungsleitungen – Verteilnetz mindestens 110 kV,
  • Gasleitungen Durchmesser von mehr als 300 Millimetern,
  • Umstellung Gasnetz auf Wasserstoff,
  • Wasserstoffkernnetz.

Für die Vorhaben ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durchzuführen, soweit nicht Ausnahmen vorliegen.

2) Fakultative Planfeststellungsverfahren (§ 43 Abs. 2 EnWG)

  • Batteriegroßspeicher (nicht planfeststellungspflichtig, aber auf Antrag),
  • Erdkabel mindestens 110 KV,
  • Umspannanlagen, Verdichterstationen, Konverter

Für diese Vorhaben ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich, es sei denn der Vorhabenträger beantragt dies trotzdem.

3) Rohrfernleitungen bei denen nach § 65 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist,

4)  Gashochdruckleitungen, die mit einem Druck von mehr als 16 bar betrieben werden, bei denen die nach § 5 der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) ein Anzeigeverfahren durchgeführt wird,

5) Grundbuchbereinigung für Energieanlagen nach Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG).

 
Kontakt:     Besucheranschrift:  Postanschrift:
Dezernat 41 Planfeststellung Energie    Parzellenstraße 10   Inselstraße 26
Tel: 0355 48640-100       03046 Cottbus      
03046 Cottbus
E-Mail: dezernat41@lbgr.brandenburg.de

Foto der Verlegung einer Rohrfernleitungen
Foto LBGR

Die im Dezernat durchgeführten Verfahren umfassen Plangenehmigungen bzw. Planfeststellungsverfahren nach umweltrechtlichen und energiewirtschaftlichen Vorschriften.  Diese Verfahren sehen in der Regel eine Beteiligung der Öffentlichkeit, die Einbeziehung der anerkannten Naturschutzvereine sowie  die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor.

Weiterhin wird im Dezernat geprüft, ob bei einzelnen Vorhaben der Energiewirtschaft von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden kann, hierfür werden Einzelfallprüfungen nach den §§ 7 und 9 durchgeführt. Wird ein Vorhaben von der UVP-Pflicht befreit, wird die Bekanntmachung darüber im UVP-Portal veröffentlicht.

Links:

Foto der Verlegung einer Rohrfernleitungen
Foto LBGR

Die im Dezernat durchgeführten Verfahren umfassen Plangenehmigungen bzw. Planfeststellungsverfahren nach umweltrechtlichen und energiewirtschaftlichen Vorschriften.  Diese Verfahren sehen in der Regel eine Beteiligung der Öffentlichkeit, die Einbeziehung der anerkannten Naturschutzvereine sowie  die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor.

Weiterhin wird im Dezernat geprüft, ob bei einzelnen Vorhaben der Energiewirtschaft von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden kann, hierfür werden Einzelfallprüfungen nach den §§ 7 und 9 durchgeführt. Wird ein Vorhaben von der UVP-Pflicht befreit, wird die Bekanntmachung darüber im UVP-Portal veröffentlicht.

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