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Helenesee

Der Helenesee liegt im Landschaftsschutzgebiet „Oder-Spree-Seengebiet“ etwa 8 km südwestlich der Stadt Frankfurt (Oder) und etwa 4 km westlich der Gemeinde Brieskow-Finkenherd. Der Helenesee erstreckt sich über eine Wasserfläche von ca. 210 ha und ist über einen ca. 1000 m langen Kanal (dem „Kongo“) mit dem benachbarten Katjasee verbunden. Der Tagebaubetrieb begann 1940 mit den Sümpfungsarbeiten für das Teilfeld Helene Nord. Nach der Abraumbewegung 1943 im Teilfeld Helene Nord wurde ab 1944 Kohle gefördert. Die Auskohlung erfolgte vom Teilfeld Helene Nord über das Teilfeld Helene Mitte. Den Abschluss bildete der Abbau im Teilfeld Helene Süd. Aufgrund der komplizierten Lagerungsverhältnisse und der größeren Abbautiefe wurde der Abbau schwer beherrschbar und damit riskant und unwirtschaftlich, sodass 1959 der Tagebau Helene eingestellt wurde.

Der Helenesee ging somit aus dem Restloch des Tagebaus Helene hervor. Er ist ausschließliche durch Grundwasser gespeist und erreichte etwa 1969/1970 seinen stationären Wasserstand allein durch den Eigenaufgang des Grundwassers (keine Fremdflutung). 1960 wurde das gesamte Gebiet um das Restloch Helene unter Landschaftsschutz gestellt mit dem Ziel einer späteren Nutzung als Erholungsgebiet.

1964 erfolgten erste Schiebearbeiten zur Abflachung einzelner, nicht näher beschriebener Uferzonen am Nordufer des Tagebaurestloches. Weiterhin erfolgt im Jahr 1975 eine Uferabflachung am Nordufer mit Planierraupen und Hydromonitoren. Dabei wurden die Massen der Uferprofilierung in Richtung Wasser mit Raupen abgeschoben und mit den Hydromonitoren in das Restloch verspült. Die Verspühlung erfolgt wahrscheinlich unkontrolliert und ohne fachtechnische Planung, Begleitung und Auswertung der Arbeiten.

März 2021

Im März 2021 wurden dem LBGR am östlichen Nordufer eine Rutschung gemeldet, die sich am östlichen Nordufer (Bereich FKK-Strand) des Helenesees ereignete. Das LBGR veranlasste daraufhin unverzüglich die Sperrung des betroffenen Strandbereichs. Der Rutschungskessel liegt überwiegend unterhalb der Wasseroberfläche. es wurde ein Rutschungsvolumen von ca. 500 m³ festgestellt.

Mai 2021

Nach Auswertung der Vermessungsergebnisse wird vorsorglich am 21.05.2021 mit Allgemeinverfügung der gesamte Nord- und Westuferbereich gesperrt. Aufgrund der im Ergebnis der Rutschung geänderten hydrogeologischen und morphologisch-geometrischen Rahmenbedingungen ist es zwingend erforderlich, die bisher für den Helenesee vorliegenden Standsicherheitsgutachten einer Überprüfung / Aktualisierung zu unterziehen.  Das Ziel besteht darin, mögliche weitere Gefährdungsbereiche zu lokalisieren bzw. Gefährdungsbereiche einzugrenzen und auf dieser Grundlage die Freigabe von Strandbereichen zu prüfen.

Juni/Juli 2021

Das LBGR beauftragt im Juni/Juli 2021 die Durchführung von umfangreichen Arbeiten zur Erkundung und Bewertung der geotechnischen Verhältnisse sowie zur Vermessung der Unterwassergeometrie. Im Ergebnis dieser hat man festgestellt, dass im Bereich der Uferzone und in den wasserseitigen Badestrandbereichen locker gelagerte und wassergesättigte Sande liegen, d.h verflüssigungsfähige bzw. setzungsfließgefährdete Böden. Damit haben sich die zugrunde liegenden Annahmen für den gesamten betrachteten Uferbereich bestätigt, sodass das LBGR entschieden hat, dass auch keine teileweise Aufhebung der Sperrung möglich ist, denn die geotechnischen bzw. bergbaulichen Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen sind zu hoch.

Weiterhin sind im Rahmen einer zweiten ergänzenden Erkundungsetappe Kenntnisse zum geologischen, bergbautechnologischen, geotechnischen und hydrogelogischen Modell in den weiter entfernt von der Uferlinie bzw. außerhalb der aktuell untersuchten Bereiche zu vervollständigen.

Dezember 2021

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung der geotechnischen Fragestellungen hat sich herausgestellt, das weitere detaillierte Felderkundungen, die auf Grundlage eines Erkundungskonzeptes basieren, zunächst im Bereich des Nord- und Westufers vorgesehen und erforderlich sind. Das Erfordernis der bis zum Teil bis zu 60 m tiefen Bohrungen und Sondierungen ergab sich daraus, dass Bohrungsprofile und –daten aus der Kohleerkundung nicht mehr auffindbar sind und für offenen Fragestellungen aktuelle bodenmechanische Kennwerte ermittelt werden müssen. Die Erforderlichkeit der oben genannten Erkundungsarbeiten war ursprünglich nicht bekannt, nimmt nun aber einen entsprechenden Zeitrahmen in Anspruch (bis Mitte 2022). Der Termin für die Vorlage des Abschlussberichtes wurde daher vom LBGR bis zum 30.06.2022 verlängert. Die Erkundungsarbeiten sind mit ca. 200T€ veranschlagt und wurden im Dezember 2021 beauftragt. Die Sanierungsplanung kann aber erst nach Vorlage und im Ergebnis des Abschlussberichtes der Standsicherheitseinschätzung beauftragt werden.

Die Prüfung der Entschädigungsansprüche ist noch nicht abgeschlossen. Hierbei ist auch eine rechtliche Bewertung der Ergebnisse des Historiengutachtens erforderlich, was zusätzliche Zeit beansprucht. Darüber hinaus ist neben den juristischen Aspekten auch eine umfassende Prüfung der Höhe des Anspruchs anhand der übermittelten betriebswirtschaftlichen Informationen durchzuführen, was parallel erfolgt. Da es sich um mehrere Anspruchssteller und diverse vertragliche Verhältnisse handelt, ist dies auch mit einem hohen Prüfumfang verbunden.

Februar 2022

Das Erkundungskonzept liegt aktuell dem LBGR vor. Die durchzuführenden Felderkundungen die am Nord- und Westufer dringend notwendig sind, befinden sich aktuell in der Vorbereitung, sodass in der 8. Kalenderwoche die Bohrarbeiten beginnen können. Die Bohrarbeiten werden von der Firma BSF – Bergsicherung und Baugrundsanierung GmbH Frankfurt (Oder) durchgeführt.

Innerhalb des Erkundungskonzeptes sind 8 Kernbohrungen zur Klärung der Lagerungsverhältnisse der geologischen Schichten vorgesehen. Dabei werden die Erkundungsbohrungen als Trockenbohrungen mit durchgehender Kerngewinnung ausgeführt. Die Bohrstandorte liegen im Uferböschungsbereich, außerhalb des ausgewiesenen Sperrbereiches. Am Südufer sind zur lagemäßigen Verdichtung der Erkundungsaufschlüsse, zur Ermittlung der Lagerungsdichte der sandigen Schichten bzw. vorliegenden Materialeigenschaften und damit zur notwendigen Verbesserung des geotechnischen Kenntnisstandes 4 Drucksondierungen vorgesehen. Weiterhin sind am Süd- und Ostufer 5 Kleinrammbohrungen / Rammkernsondierungen sowie 25 leichte Rammsondierungen vorgesehen. Diese dienen zur Beschreibung der Materialeigenschaften und zur Entnahme von Bodenproben aus den oberflächennahen Bodenschichten. Die leichten Rammsondierungen dienen zur Bestimmung der Lagerungsdichte der anstehenden, sandigen Bodenschichten bzw. zur Prüfung, ob seeseitig der Wasserlinie abgerutschte, locker gelagerte Bodenschichten vorliegen. Die Arbeiten werden bis Mitte / Ende Mai andauern.

April 2022

Die am 04.02.2022 beauftragten tiefen Erkundungsbohrungen für das Nord- und Westufer des Helenesees führten leider nicht zur vollständigen Ertragserfüllung und müssen daher vorzeitig abgebrochen werden. Trotz Einsatz verschiedener Bohrverfahren führten die Arbeiten unter den vorliegenden geologischen Verhältnissen nicht zur Gewinnung der notwendigen Bohrkerne. Diese bilden jedoch die Grundlage für weitere bodenphysikalische Untersuchungen von Bodenkennwerten die für eine Standsicherheitsuntersuchung zwingend notwendig sind. Innerhalb der Arbeiten konnten aber die beauftragten 6 Grundwassermessstellen fertiggestellt werden.

Zur Sicherung des Uferbereiches des gesamten Helenesees sind eine Vielzahl an Sicherungsmaßnahmen auszuschreiben. Aufgrund des enormen Umfangs des Projektes beabsichtigt das LBGR einen externen Projektsteuerer für diese Beratungs- und Unterstützungsleistungen „Projektsteuerung Sicherungsmaßnahmen Helenesee“  zu vergeben.  Alle verfahrensrelevanten Entscheidungen trifft das LBGR nach Beratung und Befassung in der Sache anhand der maßgeblichen Sach- und Rechtslage selbst. Die Aufgaben des Projektsteuerers bestehen allein in der Unterstützung der Projektdurchführung und der anschließenden Projektüberwachung.

Mai 2022

Öffentliche Ausschreibung für die Vergabeabsicht „Tiefe Erkundungsbohrungen mit durchgehender Kerngewinnung und Ausbau von Grundwassermessstellen am Helensee“. In dieser Ausschreibung werden das Nord-, West- und Südufer in einem Auftrag abgearbeitet.

Mit der "Projektsteuerung Sicherungsmaßnahmen Helenesee" wird im Ergebnis der Ausschreibung die Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH beauftragt.

 Juni 2022

Im Ergebnis der Angebotsprüfung und –auswertung für die „Tiefe Erkundungsbohrungen mit durchgehender Kerngewinnung und Ausbau von Grundwassermessstellen am Helensee“ wird die Vormann & Partner Bohrgesellschaft mbH mit den ausgeschriebenen Erkundungsbohrungen beauftragt. Die Vormann-Gruppe gehört zu den führenden deutschen Bohrunternehmen im Bereich Bodenerkundung und Trinkwassererschließung mit Sitz in Stralsund.

Als offizieller Baubeginn am Helenesee ist der 01.08.2022 geplant.

August 2022

Nach der Sperrung des Helenesees im Mai 2021 wurden im Auftrag des LBGR die Erkundungsarbeiten und gutachterlichen Bewertungen eingeleitet.

Die für den Standsicherheitsnachweis und die darauf aufbauende Sanierungsplanung erforderlichen Erkundungsbohrungen mit Kerngewinn verzögern sich, da eine erneute Ausschreibung und Beauftragung der Arbeiten aus technischen Gründen notwendig ist. Bevor die im Juni 2022 neu beauftragte Firma mit den Bohrarbeiten beginnen kann, muss eine Überprüfung zur Munitionsfreiheit der Bohransatzpunkte durch den Zentraldienst der Polizei Brandenburg / Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen. Ein Prüfergebnis liegt zurzeit noch nicht vor. Im Anschluss werden die Bohrarbeiten durchgeführt.

Es ist geplant, dass die Bohrergebnisse Ende des I. Quartals 2023 – geplant war ursprünglich Juni 2022 – vorliegen.

26.08.2022

Am 16.08.2022 fand eine gemeinsame Begehung/Befahrung der abgestecketen 28 Bohransatzpunkte statt. Diese war notwendig um die Rahmenbedingungen für die Realisierung der Bohrungen zu klären und gegebenenfalls Anpassungen bezüglich der Standorte der Bohrungen vorzunehmen.

Die Auskünfte zum Kabel- und Leitungsbestand sowie die notwendigen Zustimmungen (Landschaftsschutzgebiet) sind bereits vorhanden. Die Kampfmittelfreiheitsbescheinugung durch den Zentraldienst der Polizei konnte aufgrund von Kampfmittelverdacht nicht gegeben werden. Nun muss jeder Bohransatzpunkt nochmals genauer betrachtet werden, um ein vorhandensein von Kampfmitteln sicher auszuschließen.

Nach aktuellem Stand sollen die Bohrarbeiten am 05.09.2022 mit einem Bohrgerät (auf Raupenfahrwerk) beginnen. Die Bohrungen werden im Trockenbohrverfahren abgeteuft.

Die Bohrungen zur Herstellung der 3 Grundwassermessstellen an der Süd- und Ostböschung sollen zuerst realisiert werden, um das hydrogeologische Monitoring frühestmöglich beginnen zu können.

04.03.2024

Im Zwischenbericht vom Juli 2021 wurde die ersten Erkundungsergebnisse vorgestellt und der weitere Erkundungsbedarf ausgewiesen. Den Empfehlungen des Gutachters folgend hat das LBGR die entsprechenden Untersuchungen und Maßnahmen beauftragt und in ihrer Ausführung fachlich betreut. Dabei ging es um folgende Schwerpunkte:

  • Aufklärung der hydrogeologischen Situation, insbesondere Grundwasserstände im Umfeld des Helenesees
  • niederschlagsabhängige Schwankung des Wasserspiegels
  • Erkundung der geologischen Situation im Umfeld des Helenesees
  • Ermittlung bodenmechanischer Kennwerte
  • Ermittlung der vorhandenen Standsicherheiten in den Böschungen des Helenesees über die gesamte Böschungslänge (über und Unterwasser)

Im Rahmen dieser Arbeiten wurden 6 Grundwassermessstellen und eine Seewassermessstelle errichtet und in Betrieb genommen.

Um den aktuellen Kenntnisstand über die bodenmechanische Situation zu verbessern, besonders zu bodenphysikalischen Kennzahlen wurden 48 landseitige Drucksondierungen durchgeführt. Für ein besseres Verständnis der geologischen Situation und der gegebenen Lagerungsverhältnisse und Schichtverläufe der im Randbereich des Helenesees anstehenden Lockergesteine zu erhalten, fanden schlussendlich 28 tiefe Erkundungsbohrungen statt. Die aus den Bohrungen entnommenen Bohrkerne wurden im Labor bodenphysikalisch untersucht. Des Weiteren fand eine großangelegte Recherche in Altunterlagen sowie in digitalen Katasterunterlagen statt, um das vorhandene Rißwerk (Vermessung) zu ergänzen. 

Der daraus entstandene Ergebnisbericht der „Beratenden Ingenieure für Umweltgeotechnik und Grundbau GmbH (BIUG) der durchgeführten geotechnischen Erkundung wurde am 04. März 2024 in der außerordentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt. In der Sitzung gab Herr Fritze im Anschluss an die Vorstellung des Gutachtens bekannt:

Das jetzige Gutachten stellt die Grundlage für alle weiteren Planungen dar. Wie zwischen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und dem LBGR vereinbart, bleibt die Federführung der Projektleitung in den Händen des LBGR, was den Status des LBGR als Sonderordnungsbehörde des Landes Brandenburg unterstreicht.

Das bedeutet, dass die Leistungsphasen 1 und 2 und später folgend die Leistungsphasen 3 und 4  nach HOAI durch das LBGR vorbereitet und auch die Planungsleistungen durch das LBGR ausgeschrieben und betreut werden. Die weitere Finanzierung soll über § 3 des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung erfolgen, hierbei kommt es zur hälftigen Kostenteilung zwischen Bund (LMBV) und Land, auch dafür werden aktuell Unterlagen erarbeitet und die notwendigen Abstimmungen mit dem Steuerungs- und Budgetausschuss (StuBA) geführt.

Bei optimalen Projektablauf kann von einem Sanierungsbeginn Ende 2027 ausgegangen werden. Die Planungen der Ufergestaltung werden durch den Generalpächter Herrn Grabow begleitet, der auch im Einvernehmen mit der Stadt Frankfurt (Oder) die jeweiligen Details der Sanierungsvarianten bestimmt und mit dem LBGR koordiniert.

Für die Sanierung ist insgesamt mit Kosten zwischen 40 und 60 Millionen € zu rechnen.

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