Bergaufsicht
Nach der Zulassung der Betriebspläne überwacht das Dezernat 34 die Einhaltung der Auflagen und Nebenbestimmungen, um sicherzustellen, dass das Bergbauvorhaben im Einklang mit den umweltbezogenen Bestimmungen der Betriebsplanzulassung durchgeführt wird. Die Bergaufsicht überwacht des Weiteren die Betriebs- und Arbeitssicherheit in den Bergbaubetrieben, führt hierfür regelmäßige Befahrungen durch und untersucht Betriebsereignisse und Arbeitsunfälle.
Nach der Zulassung der Betriebspläne überwacht das Dezernat 34 die Einhaltung der Auflagen und Nebenbestimmungen, um sicherzustellen, dass das Bergbauvorhaben im Einklang mit den umweltbezogenen Bestimmungen der Betriebsplanzulassung durchgeführt wird. Die Bergaufsicht überwacht des Weiteren die Betriebs- und Arbeitssicherheit in den Bergbaubetrieben, führt hierfür regelmäßige Befahrungen durch und untersucht Betriebsereignisse und Arbeitsunfälle.
Die Bergaufsicht endet, wenn der Bergbauunternehmer den Abschlussbetriebsplan durchgeführt hat und nicht mehr damit zu rechnen ist, dass durch den Betrieb Gefahren ausgehen oder gemeinschädliche Einwirkungen eintreten werden.
Die Bergaufsicht endet, wenn der Bergbauunternehmer den Abschlussbetriebsplan durchgeführt hat und nicht mehr damit zu rechnen ist, dass durch den Betrieb Gefahren ausgehen oder gemeinschädliche Einwirkungen eintreten werden.