Statistik




Nach den Regelungen des Bundesberggesetzes sind die im Bereich Bergbau tätigen Unternehmer verpflichtet der Bergbehörde ist regelmäßigen Abständen grundlegende Daten zum Betriebsgeschehen zu melden. Rechtsgrundlage dafür ist der 2. Abschnitt der Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (Unterlagen-Bergverordnung – UnterlagenBergV).
Die Mitteilungspflicht umfasst, bezogen auf Bohr- und Tagebaubetriebe, u. a. folgende Angaben:
- die Höhe der geförderten Fördermengen
- die Anzahl der Beschäftigten in den Betrieben und die geleistete Arbeitszeit
- die Stärke und Zusammensetzung von Gruben und Gasschutzwehren
- bei Bohrbetrieben die niedergebrachten Bohrmeter
- bei Tagebauen die Größe der Betriebsflächen und die hiervon wiedernutzbar gemachten Flächen
- die Anzahl aufgetretener Unfälle
Für die Meldungen der Daten stellt die Brandenburgische Bergbehörde getrennt nach Bergbauzweigen einzelne Formblätter zur Verfügung, die von der Internetseite des Amtes heruntergeladen werden können. Die Meldungen sind bis spätestens Ende Februar eines jeden Jahres für das Vorjahr der Bergbehörde zu übermitteln.
Aufgabe des Dezernates Markscheidewesen/Berechtsamswesen ist die Einholung, Prüfung, statistische Auswertung und die themenbezogene Aufbereitung der meldepflichtigen Daten. Auf dieser Grundlage werden z.B. Statistischen Ämtern, Verbänden, Gebietskörperschaften Fachdaten auf gesonderte Anfrage Fachdaten für Veröffentlichungen oder Planungszwecke bereitgestellt.
Nach den Regelungen des Bundesberggesetzes sind die im Bereich Bergbau tätigen Unternehmer verpflichtet der Bergbehörde ist regelmäßigen Abständen grundlegende Daten zum Betriebsgeschehen zu melden. Rechtsgrundlage dafür ist der 2. Abschnitt der Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (Unterlagen-Bergverordnung – UnterlagenBergV).
Die Mitteilungspflicht umfasst, bezogen auf Bohr- und Tagebaubetriebe, u. a. folgende Angaben:
- die Höhe der geförderten Fördermengen
- die Anzahl der Beschäftigten in den Betrieben und die geleistete Arbeitszeit
- die Stärke und Zusammensetzung von Gruben und Gasschutzwehren
- bei Bohrbetrieben die niedergebrachten Bohrmeter
- bei Tagebauen die Größe der Betriebsflächen und die hiervon wiedernutzbar gemachten Flächen
- die Anzahl aufgetretener Unfälle
Für die Meldungen der Daten stellt die Brandenburgische Bergbehörde getrennt nach Bergbauzweigen einzelne Formblätter zur Verfügung, die von der Internetseite des Amtes heruntergeladen werden können. Die Meldungen sind bis spätestens Ende Februar eines jeden Jahres für das Vorjahr der Bergbehörde zu übermitteln.
Aufgabe des Dezernates Markscheidewesen/Berechtsamswesen ist die Einholung, Prüfung, statistische Auswertung und die themenbezogene Aufbereitung der meldepflichtigen Daten. Auf dieser Grundlage werden z.B. Statistischen Ämtern, Verbänden, Gebietskörperschaften Fachdaten auf gesonderte Anfrage Fachdaten für Veröffentlichungen oder Planungszwecke bereitgestellt.