Markscheidewesen/Berechtsamswesen
Das Dezernat versteht sich als Dienstleister für raumbezogene Fragen des Bergbaus. Es ist genehmigende Stelle für Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen und erhebt die hierzu zu veranschlagenden Feldes- und Förderabgaben, die dem Haushalt des Landes Brandenburg zufließen.
Zu den weiteren Aufgaben des Dezernates gehört die Aufsicht über die Markscheider und die Ausführung markscheiderischer Arbeiten im Rahmen der allgemeinen Bergaufsicht. Dies erfasst die Anerkennung von Markscheidern und anderen anerkannten Personen ebenso wie die Überwachung von deren Tätigkeit. Dazu gehört u. a. die Prüfung der zur Dokumentation der bergbaulichen Tätigkeit von den Bergbauunternehmen abbaubegleitend zu erstellenden Risswerke, die in Form der Behördenausfertigung in der Bergverwaltung archiviert werden und in die bei berechtigtem Interesse (z. B. vermuteter Bergschaden) Einsicht genommen werden kann.
Zu den Kernaufgaben gehören:
- die Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Erteilung von Bergbauberechtigungen für die Aufsuchung und Gewinnung bergfreier Bodenschätze
- die Führung des Berechtsamsbuches und der Berechtsamskarte
- die Festsetzung und Kontrolle der Feldes- und Förderabgaben
- die Anerkennung und die Aufsicht über die Markscheider und andere anerkannte Personen
- die Prüfung und Aufbewahrung von Risswerken
- die Durchführung von Einsichtnahmen in das Risswerk
- die Bereitstellung bergbaubezogener graphischer und statistischer Fachdaten
_______________________________________________________________
Herr J. Hackl
Tel: 0355 48640-330
E-mail: juergen.hackl@lbgr.brandenburg.de
Das Dezernat versteht sich als Dienstleister für raumbezogene Fragen des Bergbaus. Es ist genehmigende Stelle für Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen und erhebt die hierzu zu veranschlagenden Feldes- und Förderabgaben, die dem Haushalt des Landes Brandenburg zufließen.
Zu den weiteren Aufgaben des Dezernates gehört die Aufsicht über die Markscheider und die Ausführung markscheiderischer Arbeiten im Rahmen der allgemeinen Bergaufsicht. Dies erfasst die Anerkennung von Markscheidern und anderen anerkannten Personen ebenso wie die Überwachung von deren Tätigkeit. Dazu gehört u. a. die Prüfung der zur Dokumentation der bergbaulichen Tätigkeit von den Bergbauunternehmen abbaubegleitend zu erstellenden Risswerke, die in Form der Behördenausfertigung in der Bergverwaltung archiviert werden und in die bei berechtigtem Interesse (z. B. vermuteter Bergschaden) Einsicht genommen werden kann.
Zu den Kernaufgaben gehören:
- die Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Erteilung von Bergbauberechtigungen für die Aufsuchung und Gewinnung bergfreier Bodenschätze
- die Führung des Berechtsamsbuches und der Berechtsamskarte
- die Festsetzung und Kontrolle der Feldes- und Förderabgaben
- die Anerkennung und die Aufsicht über die Markscheider und andere anerkannte Personen
- die Prüfung und Aufbewahrung von Risswerken
- die Durchführung von Einsichtnahmen in das Risswerk
- die Bereitstellung bergbaubezogener graphischer und statistischer Fachdaten
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Herr J. Hackl
Tel: 0355 48640-330
E-mail: juergen.hackl@lbgr.brandenburg.de