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Markscheidewesen/ Berechtsamswesen

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Das Dezernat 32 Markscheidewesen/Berechtsamswesen des LBGR versteht sich als Dienstleister für raumbezogene Fragen des Bergbaus.

Zu seinen Aufgaben gehört die Aufsicht über die Markscheider und die Ausführung markscheiderischer Arbeiten im Rahmen der allgemeinen Bergaufsicht. Dies erfasst die Anerkennung von Markscheidern und anderen fachkundigen Personen ebenso wie die Überwachung von deren Tätigkeit. Dazu gehört u. a. die Prüfung der zur Dokumentation der bergbaulichen Tätigkeit von den Bergbauunternehmen abbaubegleitend zu erstellenden Risswerke, die in Form der Behördenausfertigung in der Bergverwaltung archiviert werden und in die bei berechtigtem Interesse (z. B. vermuteter Bergschaden) Einsicht genommen werden kann.

Weiterhin ist das Dezernat die genehmigende Stelle für Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen und erhebt die hierzu zu veranschlagenden Feldes- und Förderabgaben, die dem Haushalt des Landes Brandenburg zufließen. Auf Grundlage jährlicher statistischer Erhebungen stellt das Dezernat grundlegendes Zahlen- und Datenmaterial zu dem in Brandenburg und Berlin unter Aufsicht der Bergbehörde umgehenden Bergbau bereit.

Das Dezernat 32 Markscheidewesen/Berechtsamswesen des LBGR versteht sich als Dienstleister für raumbezogene Fragen des Bergbaus.

Zu seinen Aufgaben gehört die Aufsicht über die Markscheider und die Ausführung markscheiderischer Arbeiten im Rahmen der allgemeinen Bergaufsicht. Dies erfasst die Anerkennung von Markscheidern und anderen fachkundigen Personen ebenso wie die Überwachung von deren Tätigkeit. Dazu gehört u. a. die Prüfung der zur Dokumentation der bergbaulichen Tätigkeit von den Bergbauunternehmen abbaubegleitend zu erstellenden Risswerke, die in Form der Behördenausfertigung in der Bergverwaltung archiviert werden und in die bei berechtigtem Interesse (z. B. vermuteter Bergschaden) Einsicht genommen werden kann.

Weiterhin ist das Dezernat die genehmigende Stelle für Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen und erhebt die hierzu zu veranschlagenden Feldes- und Förderabgaben, die dem Haushalt des Landes Brandenburg zufließen. Auf Grundlage jährlicher statistischer Erhebungen stellt das Dezernat grundlegendes Zahlen- und Datenmaterial zu dem in Brandenburg und Berlin unter Aufsicht der Bergbehörde umgehenden Bergbau bereit.