Braunkohle- und Sanierungsbergbau
Die Braunkohle leistet auf dem Weg der Energiewende nach wie vor als einheimischer Energieträger einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Energieversorgung. Nach der Einstellung der Braunkohleförderung im Tagebau Jänschwalde Ende 2023 ist der Tagebau Welzow-Süd als letzter aktiver Braunkohlentagebau in Brandenburg voraussichtlich noch bis ca. 2030 in Betrieb.
Mit dem Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und der damit verbundenen sukzessiven Einstellung der Braunkohlentagebaue stellt die Wiedernutzbarmachung der durch den Bergbau in Anspruch genommenen Flächen und die Entwicklung des nachbergbaulichen Wasserhaushalts eine komplexe Aufgabe dar, die sowohl mit vielen Herausforderung, als auch interessanten und abwechslungsreichen fachlichen Themen verbunden ist.
Neben den zuletzt eingestellten Tagebauen Cottbus-Nord und Jänschwalde ist die Sanierung der Braunkohlentagebaue und der sonstigen industriellen Hinterlassenschaften des Bergbaus aus der Vorwendezeit eines der größten Umweltsanierungsvorhaben in Deutschland. In einer kaum vergleichbaren Dimension gilt es hier, das Ziel der Gestaltung einer neuen Landschaft mit einen funktionierenden Wasserhaushalt umzusetzen. Dies erfordert fachübergreifende Abstimmungen und Lösungen im Spannungsfeld zwischen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, der Berücksichtigung der Umweltbelange und der Interessen an der Folgenutzung. Fachlich fundierten und rechtsicheren Entscheidungen unter Berücksichtigung aller betroffenen Belange sowie der Transparenz und Kommunikation kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Investitionen und Arbeitsplätzen und stellt damit auch einen Grundstein für die Entwicklung der Region dar. Im Dezernat „Betriebsplanverfahren Braunkohlen- und Sanierungsbergbau“ werden die Zulassungen der bergrechtlichen Betriebspläne und wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt sowie weitere fachgesetzliche Entscheidungen zu bergbaulichen Maßnahmen getroffen. Dies umfasst ein breites Spektrum gesetzlicher Bestimmungen, das neben dem Bergrecht insbesondere auch das Wasser-, Naturschutz-, Abfall-, Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht sowie den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit erfasst. Das Dezernat nimmt im Rahmen der Ausübung der Berg- und Gewässeraufsicht auch die Überwachung aller bergbaulichen Aktivitäten wahr.
Kontakt:
Frau Karina Pulz
Tel.: 0355 48640-410
E-Mail: Karina.Pulz@lbgr.brandenburg.de