Herstellung der öffentlichen Sicherheit bei insolventen Betrieben
Hierbei handelt es sich um Betriebsstätten, in denen keine Rohstoffgewinnung mehr stattfindet, jedoch weiterhin Bergaufsicht besteht bis entsprechend § 69 Absatz 2 des Bundesberggesetzes: „…nach allgemeiner Erfahrung Gefahren für Leben und Gesundheit oder gemeinschädliche Einwirkungen nicht mehr eintreten werden“ und damit die Bergaufsicht beendet werden kann.
Neben der Herstellung der Standsicherheit von Tagebauböschungen stellen insbesondere illegal eingebaute Abfälle in Steine- und Erdentagebauen ein komplexes Aufgabengebiet dar. Auf Grund der hohen Preisspannen zwischen ordnungsgemäßer Abfallentsorgung und unzulässigem Einbau wurden durch einzelne Unternehmen Abfälle mit schädlichen Verunreinigungen ohne Genehmigung in den Tagebauen abgelagert. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen wurden dabei mit hoher krimineller Energie umgangen. In den 2000-er Jahren begann in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt eine gezielte Untersuchung verdächtiger Betriebe. Hierbei halfen den Behörden auch Informationen aus der ansässigen Bevölkerung.
Von den 229 Kies-, Ton- und Torfgruben in Brandenburg, die Anfang der 2000-er Jahre unter Aufsicht des LBGR standen, hatten 85 eine Genehmigung, "im Rahmen der Wiedernutzbarmachung" Boden (und z.T. auch Bauschutt) einzulagern. Diese wurden von 2005 bis 2007 Tiefenkontrollen unterzogen. Nachgewiesene illegale Abfalllager führten im Ergebnis der Anordnung des LBGR zu deren Beseitigung häufig zur Insolvenz der Unternehmen. Nach den bisherigen Erkenntnissen (Stand 2024) befinden sich in 12 der insgesamt 16 insolventen Betriebsstätten in Zuständigkeit des Dezernates ca. 810.000 t illegaler Abfalleinlagerungen.
Das LBGR ermittelt als zuständige Behörde in Ersatz des nicht mehr vorhandenen Tagebaubetreibers das Gefahrenpotential und veranlasst alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen als „Ersatzvornahme“.
Hierzu sind verschiedene Aufgaben zu erfüllen:
- Naturschutzfachliche Untersuchungen
- Untersuchungen des Bodens und der Gewässer auf Schadstoffe
- Standsicherheitseinschätzungen (SE) und technische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Sanierungs- und Sicherungsarbeiten zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit
Diese notwendigen Maßnahmen werden durch das LBGR ausgeschrieben und beauftragt. Es handelt sich um Ingenieur-, Bau- und Entsorgungsleistungen, die vorwiegend im Land Brandenburg vergeben werden.
Der Schutz des Grundwassers und Schaffung der öffentlichen Sicherheit werden mit hoher Priorität umgesetzt. Ziel ist die im Bundesbodenschutzgesetz verankerte vollständige Beseitigung der nach 1999 eingebauten illegalen Abfälle als nachhaltigste Sicherungsmaßnahme.
Hierbei handelt es sich um Betriebsstätten, in denen keine Rohstoffgewinnung mehr stattfindet, jedoch weiterhin Bergaufsicht besteht bis entsprechend § 69 Absatz 2 des Bundesberggesetzes: „…nach allgemeiner Erfahrung Gefahren für Leben und Gesundheit oder gemeinschädliche Einwirkungen nicht mehr eintreten werden“ und damit die Bergaufsicht beendet werden kann.
Neben der Herstellung der Standsicherheit von Tagebauböschungen stellen insbesondere illegal eingebaute Abfälle in Steine- und Erdentagebauen ein komplexes Aufgabengebiet dar. Auf Grund der hohen Preisspannen zwischen ordnungsgemäßer Abfallentsorgung und unzulässigem Einbau wurden durch einzelne Unternehmen Abfälle mit schädlichen Verunreinigungen ohne Genehmigung in den Tagebauen abgelagert. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen wurden dabei mit hoher krimineller Energie umgangen. In den 2000-er Jahren begann in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt eine gezielte Untersuchung verdächtiger Betriebe. Hierbei halfen den Behörden auch Informationen aus der ansässigen Bevölkerung.
Von den 229 Kies-, Ton- und Torfgruben in Brandenburg, die Anfang der 2000-er Jahre unter Aufsicht des LBGR standen, hatten 85 eine Genehmigung, "im Rahmen der Wiedernutzbarmachung" Boden (und z.T. auch Bauschutt) einzulagern. Diese wurden von 2005 bis 2007 Tiefenkontrollen unterzogen. Nachgewiesene illegale Abfalllager führten im Ergebnis der Anordnung des LBGR zu deren Beseitigung häufig zur Insolvenz der Unternehmen. Nach den bisherigen Erkenntnissen (Stand 2024) befinden sich in 12 der insgesamt 16 insolventen Betriebsstätten in Zuständigkeit des Dezernates ca. 810.000 t illegaler Abfalleinlagerungen.
Das LBGR ermittelt als zuständige Behörde in Ersatz des nicht mehr vorhandenen Tagebaubetreibers das Gefahrenpotential und veranlasst alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen als „Ersatzvornahme“.
Hierzu sind verschiedene Aufgaben zu erfüllen:
- Naturschutzfachliche Untersuchungen
- Untersuchungen des Bodens und der Gewässer auf Schadstoffe
- Standsicherheitseinschätzungen (SE) und technische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Sanierungs- und Sicherungsarbeiten zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit
Diese notwendigen Maßnahmen werden durch das LBGR ausgeschrieben und beauftragt. Es handelt sich um Ingenieur-, Bau- und Entsorgungsleistungen, die vorwiegend im Land Brandenburg vergeben werden.
Der Schutz des Grundwassers und Schaffung der öffentlichen Sicherheit werden mit hoher Priorität umgesetzt. Ziel ist die im Bundesbodenschutzgesetz verankerte vollständige Beseitigung der nach 1999 eingebauten illegalen Abfälle als nachhaltigste Sicherungsmaßnahme.
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Foto LBGR
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