Altbergbau im Land Brandenburg
Altbergbau in Zuständigkeit des LBGR sind ehemalige bergbauliche Gewinnungsstätten von Rohstoffen und zugehörige Anlagen, welche nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen.
Der Altbergbau im Land Brandenburg umfasst folgende Bergbauzweige:
- Braunkohlenbergbau (im Tief- und im Tagebau)
- Steinkohlenbergbau (untertägig)
- Alaunbergbau (im Tiefbau)
- Bergbau auf Steine- und Erdenrohstoffe, z.B. auf Kiese, Sande, Tone, Torf, Kalkstein und Gips
- Bohrlochbergbau zur Erkundung bzw. zur Gewinnung tief lagernder Rohstoffe, z. B. Erdöl, Erdgas und Kupferschiefer
Bergbau in Brandenburg reicht bis in das 13. Jahrhundert (Kalkstein Rüdersdorf) zurück.
In allen Altbergbaugebieten ist immer mit Restrisiken aus dem stillgelegten Bergbau zu rechnen, deshalb kann selbst nach durchgeführten Sanierungsmaßnahmen keine absolute Sicherheit garantiert werden. Der Aufenthalt im Altbergbau und sämtliche Vorhaben, die Altbergbaubereiche betreffen, bedürfen besonderer Verhaltensregen. Das Merkblatt „Verhalten im Altbergbau“ beschreibt diese Anforderungen, die unbedingt beachtet werden sollten.
Dominierend war der Bodenschatz Braunkohle. Im 19. bis Anfang des 20. Jahrhunderts erfolgte die Gewinnung vorwiegend im Tiefbau (untertägig). Diese ca. 270 Altbergbauobjekte bestehen meist aus mehreren Einzelgruben und konzentrieren sich auf die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Teltow-Fläming, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Dahme-Spreewald, Prignitz und die Stadt Frankfurt (Oder). Ab den 1920er Jahren nahm der Anteil der Gewinnung im Tagebau wesentlich zu. Davon zeugen die über 200, oft wassergefüllten Tagebaurestlöcher unterschiedlicher Größe und Tiefe. Hinzu kommen ehemalige Steine- und Erdentagebaue, bei denen unter Bergrecht Rohstoffe gewonnen wurden. Einige der Restlöcher werden seit Jahrzehnten als Naherholungsgebiete genutzt oder befinden sich inmitten forst- und landwirtschaftlicher Nutzflächen. Ihr bergbaulicher Ursprung ist oftmals in der öffentlichen Wahrnehmung verloren gegangen. Durch Altbergbau ausgelöste Schadensereignisse, Böschungsbrüche, Setzungsfließen oder Tagesbrüche über Bruchfeldern rufen die Bergbaugeschichte wieder in Erinnerung.
Das LBGR ist vorbeugend und im akuten Schadensfall tätig. Um einem Schadenseintritt frühzeitig entgegen zu wirken, werden im Rahmen der Gefahrermittlung bergschadenkundliche Analysen (BSA, GFA) für Altbergbaugebiete erstellt und fortlaufend überarbeitet. Auf Grundlage dieser Gutachten werden technische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Herstellung der öffentlichen Sicherheit) festgelegt, geplant und realisiert.
Das LBGR veranlasst bei Schadensereignissen Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr mit Erstsicherung und Erstbewertung der Gefahrenstelle, sowie notwendigen Maßnahmen der Erkundung, Verwahrung und Sicherung.
Zum Schutz der Öffentlichkeit vor akuten Gefahren ist das LBGR als Sonderordnungsbehörde befugt, Gefährdungsbereichen per Allgemeinverfügung zu sperren oder die Nutzung einzuschränken.
Weitere Informationen unter:
Merkblatt Altbergbau im Land Brandenburg
Altbergbau in Zuständigkeit des LBGR sind ehemalige bergbauliche Gewinnungsstätten von Rohstoffen und zugehörige Anlagen, welche nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen.
Der Altbergbau im Land Brandenburg umfasst folgende Bergbauzweige:
- Braunkohlenbergbau (im Tief- und im Tagebau)
- Steinkohlenbergbau (untertägig)
- Alaunbergbau (im Tiefbau)
- Bergbau auf Steine- und Erdenrohstoffe, z.B. auf Kiese, Sande, Tone, Torf, Kalkstein und Gips
- Bohrlochbergbau zur Erkundung bzw. zur Gewinnung tief lagernder Rohstoffe, z. B. Erdöl, Erdgas und Kupferschiefer
Bergbau in Brandenburg reicht bis in das 13. Jahrhundert (Kalkstein Rüdersdorf) zurück.
In allen Altbergbaugebieten ist immer mit Restrisiken aus dem stillgelegten Bergbau zu rechnen, deshalb kann selbst nach durchgeführten Sanierungsmaßnahmen keine absolute Sicherheit garantiert werden. Der Aufenthalt im Altbergbau und sämtliche Vorhaben, die Altbergbaubereiche betreffen, bedürfen besonderer Verhaltensregen. Das Merkblatt „Verhalten im Altbergbau“ beschreibt diese Anforderungen, die unbedingt beachtet werden sollten.
Dominierend war der Bodenschatz Braunkohle. Im 19. bis Anfang des 20. Jahrhunderts erfolgte die Gewinnung vorwiegend im Tiefbau (untertägig). Diese ca. 270 Altbergbauobjekte bestehen meist aus mehreren Einzelgruben und konzentrieren sich auf die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Teltow-Fläming, Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Dahme-Spreewald, Prignitz und die Stadt Frankfurt (Oder). Ab den 1920er Jahren nahm der Anteil der Gewinnung im Tagebau wesentlich zu. Davon zeugen die über 200, oft wassergefüllten Tagebaurestlöcher unterschiedlicher Größe und Tiefe. Hinzu kommen ehemalige Steine- und Erdentagebaue, bei denen unter Bergrecht Rohstoffe gewonnen wurden. Einige der Restlöcher werden seit Jahrzehnten als Naherholungsgebiete genutzt oder befinden sich inmitten forst- und landwirtschaftlicher Nutzflächen. Ihr bergbaulicher Ursprung ist oftmals in der öffentlichen Wahrnehmung verloren gegangen. Durch Altbergbau ausgelöste Schadensereignisse, Böschungsbrüche, Setzungsfließen oder Tagesbrüche über Bruchfeldern rufen die Bergbaugeschichte wieder in Erinnerung.
Das LBGR ist vorbeugend und im akuten Schadensfall tätig. Um einem Schadenseintritt frühzeitig entgegen zu wirken, werden im Rahmen der Gefahrermittlung bergschadenkundliche Analysen (BSA, GFA) für Altbergbaugebiete erstellt und fortlaufend überarbeitet. Auf Grundlage dieser Gutachten werden technische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Herstellung der öffentlichen Sicherheit) festgelegt, geplant und realisiert.
Das LBGR veranlasst bei Schadensereignissen Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr mit Erstsicherung und Erstbewertung der Gefahrenstelle, sowie notwendigen Maßnahmen der Erkundung, Verwahrung und Sicherung.
Zum Schutz der Öffentlichkeit vor akuten Gefahren ist das LBGR als Sonderordnungsbehörde befugt, Gefährdungsbereichen per Allgemeinverfügung zu sperren oder die Nutzung einzuschränken.
Weitere Informationen unter:
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