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Tagebau Jänschwalde

Bergrechtliche Anordnung im Zusammenhang mit der Einstellung des Tagebaues Jänschwalde ab dem 01.01.2024 00:00 Uhr

- Erschienen am 24.11.2023 - Pressemitteilung 12/2023

Die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) betreibt auf Grundlage des Hauptbetriebsplanes (HBP) Tagebau Jänschwalde 2020-2023 (Auslauf) den Braunkohlentagebau Jänschwalde. Die Zulassung ist bis zum 31.12.2023 befristet. Für die sich daran anschließenden Wiedernutzbarmachungsarbeiten ist das Vorliegen eines zugelassenen Abschlussbetriebsplans (ABP) notwendig.

Der dem LBGR vorliegende Abschlussbetriebsplan befindet sich im Zulassungsverfahren. Aufgrund der laufenden Prüfung des Antrages sowie der Auswertung der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingangenen Stellungnahmen und Einwendungen ist eine Zulassung des ABP bis Ende 2023 nicht möglich.

Daher hat das LBGR als zuständige Behörde gemäß § 71 Absatz 3 Bundesberggesetz die zur Gewährleistung der geotechnischen und öffentlichen Sicherheit im Bereich des Tagebaus Jänschwalde notwendigen Maßnahmen sowie erste Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Jänschwalde bergrechtlich angeordnet.

Die LE-B hat danach im Tagebau Jänschwalde die ab dem 01.01.2024 00:00 Uhr im Zusammenhang mit der Betriebseinstellung erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Die Anordnung ist bis zum Vorliegen einer vollziehbaren Zulassung eines Abschlussbetriebsplans für den Tagebau Jänschwalde, spätestens jedoch bis zum 31.12.2024 befristet.

Mit der bergrechtlichen Anordnung wird auch sichergestellt, dass die Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung der Wirkungen der bergbaulichen Grundwasserabsenkung auf Feuchtgebiete und Seen (Wahrung der Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete) sowie zur Gewährleistung des Mindestabflusses in Fließgewässern fortgeführt werden.

Zum Erreichen einer geotechnisch sicheren Endstellung des Tagebaus Jänschwalde einschließlich des durch die Abraumförderbrücke geschütteten Kippensystems wird gemäß den geotechnischen Vorgaben seit Anfang des Jahres 2023 im Zuge des Abbaufortschrittes an der Basis der Abraumförderbrückenkippe zur Gewährleistung einer ausreichenden Drainage ein Flächenfilter geschüttet. Dieser Flächenfilter ist über die gesamte Strossenlänge des Tagebaus in einer Mindestbreite von 300 m unter Einsatz der Tagebaugroßgeräte (Förderbrücke und Grubentrieb) herzustellen.

Da diese Arbeiten innerhalb des Geltungszeitraumes des HBP bis zum 31.12.2023 nicht abgeschlossen werden können, hat das LBGR im Rahmen der erlassenen bergrechtlichen Anordnung gegenüber der LE-B auch die umgehende Fertigstellung der Flächenfilterschüttung angeordnet. Damit wird gewährleistet, dass die zur sicheren Einstellung des Tagebaus Jänschwalde notwendigen geotechnischen Bedingungen hergestellt und die Voraussetzungen für die notwendigen Wiedernutzbar- machungsarbeiten geschaffen werden.

Abbinder

Ident-Nr
12/2023
Datum
24.11.2023