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Fortführung der Sümpfungsmaßnahmen im Tagebau Jänschwalde ab 2023

- Erschienen am 21.12.2022 - Presemitteilung 12/2/2022

Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Jänschwalde vom 29. März 1996 ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) hat beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die Erteilung einer neuen Erlaubnis für den Zeitraum 2023 - 2044 beantragt.

Das LBGR führt derzeit ein förmliches Verfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Nachdem hierfür die Antragsunterlagen im 3. Quartal 2022 vorlagen, wurde das Anhörungsverfahren mit Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingeleitet. Stellungnahmen und Einwendungen können bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden. Daran schließt sich der weitere Prüf- und Entscheidungsprozess an.

Vor dem Hintergrund dieser Zeitschiene und der sich daraus ergebenden Konsequenzen, dass zum 01. Januar 2023 keine neue Erlaubnis vorliegen wird, hat das LBGR geprüft, welche Maßnahmen zwischenzeitlich zu treffen sind. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde am 20. Dezember 2022 gegenüber der LE-B eine bergrechtliche Anordnung erlassen. Diese umfasst die Fortführung der zur Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit erforderlichen Sümpfungsmaßnahmen und die Einleitung des Sümpfungswassers zur Wahrung der Belange des Naturschutzes im Beeinflussungsbereich des Tagebaues Jänschwalde. Die Maßnahmen dienen dazu, die Betriebssicherheit und den Schutz der Beschäftigten, den Schutz Dritter und schutzwürdiger Sachgüter sowie die ökologischen Belange zu wahren.

Das Sümpfungswasser wird zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf grundwasserabhängige Landökosysteme wie Feuchtgebiete und Seen, insbesondere zur Wahrung der Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete sowie zur Gewährleistung des Mindestabflusses in Fließgewässern verwendet. Zudem wurde auch die Fortsetzung des Monitorings angeordnet, um weiterhin eine kontinuierliche Überwachung der Umweltauswirkungen und der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sicherzustellen.

Abbinder

Ident-Nr
12/2/2022
Datum
21.12.2022