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Erneute Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Uckermarkleitung

- Erschienen am 06.07.2021

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. Juni 2021 über den Antrag des Naturschutzbund Deutschland Landesverband Brandenburg e. V. (NABU Brandenburg), auf gerichtlichen Eilrechtsschutz entschieden und dem Antrag teilweise stattgegeben. Die 50Hertz Transmission GmbH kann zwar in den südlichen Bauabschnitten das Vorhaben weiterhin umsetzen. Gesperrt sind die Baumaßnahmen aber erneut für den Bereich zwischen Mast 1 (Umspannwerk Bertikow) und Mast 217 (Höhe Ortschaft Golzow).