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Uckermarkleitung

Foto der Uckermarkleitung
Foto: LBGR
Foto der Uckermarkleitung
Foto: LBGR

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Freileitung Bertikow - Neuenhagen 481/482 der 50Hertz Transmission GmbH – Uckermarkleitung – sowie der damit im Zusammenhang stehenden Leitungsabschnitte

Vorhabenmerkmale:

Die Freileitung hat eine Länge von ca. 115,1 km und umfasst die Errichtung von 341 Masten mit unterschiedlichen Masttypen. In kleinräumigen Abschnitten ist die Mitnahme von 110- bzw. 380-kV-Leitungen vorgesehen. Nordöstlich der PCK Raffinerie GmbH bei Schwedt wird eine sogenannte Dreiecksauflösung realisiert, um künftig die Einschleifung des Umspannwerkes Vierraden zu ermöglichen. Unmittelbar vor dem Umspannwerk Neuenhagen ist ein Abschnitt der 110-kV-Leitung Neuenhagen – Bernau hälftig zurückzubauen und ca. 50 m östlich der bisherigen Trasse neu zu errichten. Weiter sind als Folgemaßnahmen die Änderung der Ferngasleitung FGL 304 und einer Abwasserleitung DN 150 PE erforderlich. Als Maßnahme zur Schadensbegrenzung ist in Trassenabschnitten mit möglicher Kollisionsgefahr für Vögel eine optische Markierung der Leiterseile zur Verbesserung der Sichtbarkeit vorgesehen. Weiterhin soll der zeitnahe Rückbau von bestehenden 220-kV-Leitungen in den Vogelschutzgebieten „Randow-Welse-Bruch“ und „Schorfheide-Chorin“ im Interesse des Vogelschutzes erfolgen.

Vorhabenhistorie:

Die 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) beantragte mit Schreiben vom 16. Juni 2009 den Neubau einer 380-kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken (UW) Bertikow und Neuenhagen. Hierzu wurde in den Jahren 2006/2007 ein Raumordnugsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt. Im Ergebnis des Variantenvergleiches wurde die Variante 3 (UW Bertikow - Passow – Schwedt – Angermünde – Eberswalde – UW Neuenhagen) als Vorzugsvariante ermittelt und mit der landesplanerischen Beurteilung vom 11.12.2007 unter Maßgaben bestätigt. Die auf dieser Grundlage erstellte Feintrassierung wurde mit Beschluss vom 17.07.2014 vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde mit Planergänzungsbeschluss vom 01.10.2015 um die Anordnung weiterer Kompensationsmaßnahmen ergänzt.

Durch das Bundesverwaltungsgericht wurde der Planfeststellungsbeschluss vom 17.07.2014 in Gestalt des Planergänzungsbeschlusses vom 01.10.2015 mit Urteil vom 21.06.2016 wegen Verstoßes gegen zwingende naturschutzrechtliche Planungsvorgaben für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Dabei wurde allerdings ausdrücklich die Möglichkeit der Heilung durch verbesserte Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen oder eine Zulassung im Rahmen eines Abweichungs-verfahrens eröffnet.

Daraufhin beantragte die 50Hertz mit Schreiben vom 03.08.2016 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zum abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens zur Behebung der vom Bundesverwaltungsgericht beanstandeten Mängel. Schwerpunkt der neuen Unterlagen für das ergänzende Planfeststellungsverfahren waren die neugefassten Verträglichkeitsstudien für die drei vom Vorhaben betroffenen EU-Vogelschutzgebiete „Schorfheide-Chorin“, „Randow-Welse-Bruch“ und „Unteres Odertal“. Den Verträglichkeitsstudien liegen aktualisierte und vertiefte avifaunistische Kartierungen aus dem Jahr 2016 sowie eine veränderte Methodik zugrunde, um die der vom Bundesverwaltungsgericht geforderten artspezifischen Ermittlung und Bewertung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen Rechnung zu tragen.

Der 2. Planergänzungsbeschluss wurde am 12.08.2020 planfestgestellt.