Sperrbereiche und Nutzungseinschränkungen
Kippenbereiche Ki 15.1 und Ki 15.2 am Ortsrand Kleinkoschen
Information 11/2024
Innerhalb der in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Allgemeinverfügung dargestellten Bereichen, sind die ausgeführten Nutzungsbeschränkungen und Verhaltensanforderungen zu beachten.
Information 11/2024
Innerhalb der in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Allgemeinverfügung dargestellten Bereichen, sind die ausgeführten Nutzungsbeschränkungen und Verhaltensanforderungen zu beachten.
RL 1229 im Altbergbaugebiet Döbern
Information 05/2023
Das LBGR hat am 23. Mai 2023 hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Für den in der Anlage zu dieser Allgemeinverfügung (AGV) dargestellten Sperrbereich wurde vom LBGR eine Nutzungseinschränkung angeordnet.
Information 05/2023
Das LBGR hat am 23. Mai 2023 hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Für den in der Anlage zu dieser Allgemeinverfügung (AGV) dargestellten Sperrbereich wurde vom LBGR eine Nutzungseinschränkung angeordnet.
Seilbahnweg - gekippte Bereiche zwischen RL 1245 und RL 1246
Information 07/2022
Für die in der Anlage zu dieser Allgemeinverfügung dargestellten Sperrbereiche wurde vom LBGR eine Nutzungseinschränkung angeordnet. Das LBGR hat am 20. Juli 2022 hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Sperrbereiche sind beschildert.
Information 07/2022
Für die in der Anlage zu dieser Allgemeinverfügung dargestellten Sperrbereiche wurde vom LBGR eine Nutzungseinschränkung angeordnet. Das LBGR hat am 20. Juli 2022 hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Sperrbereiche sind beschildert.
Moritzteich
Information 02/2022
Für den in der Anlage zu dieser Allgemeinverfügung dargestellten Sperrbereich wurde vom LBGR eine Sperrung angeordnet. Das LBGR hat am 23. Februar 2022 hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Der Sperrbereich wurde beschildert.
Die Bekanntmachung ist nachfolgend abrufbar:
Information 02/2022
Für den in der Anlage zu dieser Allgemeinverfügung dargestellten Sperrbereich wurde vom LBGR eine Sperrung angeordnet. Das LBGR hat am 23. Februar 2022 hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Der Sperrbereich wurde beschildert.
Die Bekanntmachung ist nachfolgend abrufbar:
Senftenberger See
Information 06/2021
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aufgrund früherer bergbaulicher Tätigkeit am Senftenberger See - Strand Großkoschen
Innerhalb des in der Anlage dargestellten und vor Ort angegrenzten Sperrbereichs des Strandes Großkoschen am Senftenberger See ist das Betreten einschließlich der angrenzenden Flachwasserbereiche untersagt.
Ausnahmen in dringend notwendigen Fällen bedürfen der Zustimmung des LBGR. Hierfür ist dem LBGR eine geotechnische Untersuchung — angefertigt durch einen in der Referenzliste des LBGR geführten Sachverständigen für Böschungen / Geotechnik — vorzulegen.
Information 06/2021
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aufgrund früherer bergbaulicher Tätigkeit am Senftenberger See - Strand Großkoschen
Innerhalb des in der Anlage dargestellten und vor Ort angegrenzten Sperrbereichs des Strandes Großkoschen am Senftenberger See ist das Betreten einschließlich der angrenzenden Flachwasserbereiche untersagt.
Ausnahmen in dringend notwendigen Fällen bedürfen der Zustimmung des LBGR. Hierfür ist dem LBGR eine geotechnische Untersuchung — angefertigt durch einen in der Referenzliste des LBGR geführten Sachverständigen für Böschungen / Geotechnik — vorzulegen.
Information 10/2018
Das LBGR hat in Auswertung der Rutschung vom 13.09.2018 innerhalb des wie in der Anlage 1 dargestellten Sperrbereichs, ein Nutzungsverbot per Allgemeinverfügung vom 05.10.2018 festgelegt. Das Nutzungsverbot gilt bei einem Wasserstand im Senftenberger See <+98,3 m NHN und bis zur Sanierung der Insel des Senftenberger Sees.
Bekanntmachung und Anlagen sind nachfolgend abrufbar:
Information 10/2018
Das LBGR hat in Auswertung der Rutschung vom 13.09.2018 innerhalb des wie in der Anlage 1 dargestellten Sperrbereichs, ein Nutzungsverbot per Allgemeinverfügung vom 05.10.2018 festgelegt. Das Nutzungsverbot gilt bei einem Wasserstand im Senftenberger See <+98,3 m NHN und bis zur Sanierung der Insel des Senftenberger Sees.
Bekanntmachung und Anlagen sind nachfolgend abrufbar:
Niemtsch
Information 02/2021
Im Auftrag des LBGR wurde durch die GMB GmbH eine Risikoanalyse und -bewertung für insgesamt 16 Filterbrunnen am Speicher Niemtsch und im Stadtgebiet Senftenberg erstellt. Bei den Filterbrunnen handelt es sich um Anlagen, die im Zusammenhang mit dem Braunkohlentagebau Niemtsch errichtet und betrieben wurden. Nach dem vorliegenden Ergebnisbericht vom 26.02.2021 ergibt sich für acht mit der Risikoklasse I bzw. II eingestufte Filterbrunnen (146, 259, 483a, 484,486, 1470, ohne Nr. 1 und ohne Nr. 2) eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit und somit sofortiger Handlungsbedarf zur Sperrung der betroffenen Risikobereiche gegen Betreten und Befahren.
Information 02/2021
Im Auftrag des LBGR wurde durch die GMB GmbH eine Risikoanalyse und -bewertung für insgesamt 16 Filterbrunnen am Speicher Niemtsch und im Stadtgebiet Senftenberg erstellt. Bei den Filterbrunnen handelt es sich um Anlagen, die im Zusammenhang mit dem Braunkohlentagebau Niemtsch errichtet und betrieben wurden. Nach dem vorliegenden Ergebnisbericht vom 26.02.2021 ergibt sich für acht mit der Risikoklasse I bzw. II eingestufte Filterbrunnen (146, 259, 483a, 484,486, 1470, ohne Nr. 1 und ohne Nr. 2) eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit und somit sofortiger Handlungsbedarf zur Sperrung der betroffenen Risikobereiche gegen Betreten und Befahren.
Helenesee
Information 07/2024
Die in der Allgemeinverfügung des LBGR vom 21.05.2021 angeordnete Sperrung des in der Anlage zu dieser Allgemeinverfügung dargestellten Bereichs am Ostufer des Helenesees auf den Flurstücken 69, 89 der Flur 129 Gemarkung Frankfurt (O-der) bis hin zum Beginn des Sperrbereiches am Kanal „Kongo“ (Flurstück 152, Flur 130, Gemarkung Frankfurt (Oder)) wird aufgehoben.
Die Bekanntmachung ist nachfolgend abrufbar:
Information 07/2024
Die in der Allgemeinverfügung des LBGR vom 21.05.2021 angeordnete Sperrung des in der Anlage zu dieser Allgemeinverfügung dargestellten Bereichs am Ostufer des Helenesees auf den Flurstücken 69, 89 der Flur 129 Gemarkung Frankfurt (O-der) bis hin zum Beginn des Sperrbereiches am Kanal „Kongo“ (Flurstück 152, Flur 130, Gemarkung Frankfurt (Oder)) wird aufgehoben.
Die Bekanntmachung ist nachfolgend abrufbar:
Information 05/2021
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hat vorsorglich das gesamte Nord- und Westufer des Helenesees bei Frankfurt (Oder) sperren lassen. Im März war es dort zu einer Rutschung gekommen, woraufhin das LBGR das Areal geotechnisch untersuchen ließ. Die Bewertung des Sachverständigen liegt jetzt vor, danach sind weitere Rutschungen nicht auszuschließen. Das LBGR hat daher umgehend zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leib oder Leben und Gesundheit die Sperrung von Nord- und Westufer angeordnet.
Die Bekanntmachung und weitere Informationen sind nachfolgend abrufbar:
Helenesee Standsicherheit Zwischenbericht
Information 05/2021
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hat vorsorglich das gesamte Nord- und Westufer des Helenesees bei Frankfurt (Oder) sperren lassen. Im März war es dort zu einer Rutschung gekommen, woraufhin das LBGR das Areal geotechnisch untersuchen ließ. Die Bewertung des Sachverständigen liegt jetzt vor, danach sind weitere Rutschungen nicht auszuschließen. Das LBGR hat daher umgehend zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leib oder Leben und Gesundheit die Sperrung von Nord- und Westufer angeordnet.
Die Bekanntmachung und weitere Informationen sind nachfolgend abrufbar:
Helenesee Standsicherheit Zwischenbericht
Information 06/2011
Des Weiteren wird auf die Einhaltung der Sperrbereiche im Altbergbaukomplex Restloch "Helene" incl. Durchstich "Kongo" bei Frankfurt (Oder) hingewiesen. Das LBGR hat am 08. Juni 2011 eine Allgemeinverfügung erlassen, die weiterhin Bestand hat. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Frankfurt (Oder) vom 13. Juli 2011.
Die Bekanntmachung ist nachfolgend abrufbar:
Information 06/2011
Des Weiteren wird auf die Einhaltung der Sperrbereiche im Altbergbaukomplex Restloch "Helene" incl. Durchstich "Kongo" bei Frankfurt (Oder) hingewiesen. Das LBGR hat am 08. Juni 2011 eine Allgemeinverfügung erlassen, die weiterhin Bestand hat. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Frankfurt (Oder) vom 13. Juli 2011.
Die Bekanntmachung ist nachfolgend abrufbar:
Nachterstedt 2009
In Folge der großräumigen Böschungsbewegung an der Südböschung des Tagebaurestloches Nachterstedt in Sachsen-Anhalt am 18. Juli 2009 und der zum Teil großflächigen Geländeeinbrüche auf Innenkippenbereichen wurden auch die Restlöcher und Kippenbereiche von stillgelegten Braunkohlentagebauen in der Lausitz durch anerkannte Sachverständige geotechnisch neu bewertet.
Im Ergebnis wurde vorsorglich die Sperrung von Kippen- und Böschungsbereichen der ehemaligen Tagebaue veranlasst. Hierzu wurden Verbotsschilder aufgestellt bzw. Verwallungen vorgenommen. Weitergehende Informationen und Karten zu den angeordneten Sperrbereichen sind auf der Seite "Sperrbereiche in der Lausitz" abrufbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betretungsverbot einzuhalten ist.
https://www.lmbv.de/bergbaufolgen/bergschaeden-sperrungen/sperrbereiche-lausitz/
In Folge der großräumigen Böschungsbewegung an der Südböschung des Tagebaurestloches Nachterstedt in Sachsen-Anhalt am 18. Juli 2009 und der zum Teil großflächigen Geländeeinbrüche auf Innenkippenbereichen wurden auch die Restlöcher und Kippenbereiche von stillgelegten Braunkohlentagebauen in der Lausitz durch anerkannte Sachverständige geotechnisch neu bewertet.
Im Ergebnis wurde vorsorglich die Sperrung von Kippen- und Böschungsbereichen der ehemaligen Tagebaue veranlasst. Hierzu wurden Verbotsschilder aufgestellt bzw. Verwallungen vorgenommen. Weitergehende Informationen und Karten zu den angeordneten Sperrbereichen sind auf der Seite "Sperrbereiche in der Lausitz" abrufbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betretungsverbot einzuhalten ist.
https://www.lmbv.de/bergbaufolgen/bergschaeden-sperrungen/sperrbereiche-lausitz/