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Tagebau Welzow-Süd, wasserrechtliches Erlaubnisverfahren – Erlaubnisbescheid

Die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) beantragte mit Schreiben vom 30.07.2021 die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Welzow-Süd 2023 – 2035. Die Voraussetzungen zur Erteilung dieser Erlaubnis liegen vor, so dass vom LBGR mit Datum vom 29.12.2022 die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde.

Die Auslegung des Erlaubnisbescheides zur allgemeinen Einsicht gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. § 74 Abs. 2 des VwVfG ist für den Zeitraum von 2 Wochen, in der Zeit vom 06.03.2023 bis einschließlich 20.03.2023, in den Gemeinden Spremberg, Welzow, Drebkau, Neuhausen/ Spree, Altdöbern, Großräschen, Elsterheide und Spreetal geplant. Die Einsicht ist in den Dienststunden der Stadt-, Amts- bzw. Gemeindeverwaltungen möglich und wird ortsüblich bekannt gemacht.

Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben und die Behördenentscheidung stehen gem. § 27 UVPG und § 20 UVPG ebenfalls ab dem 06.03.2023 auf dem Portal UVP-Verbund zum Download zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. der Inhalt der ausgelegten Unterlagen gem. § 20 Absatz 2 Satz 2 UVPG, § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG maßgeblich ist,
  2. mit Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid gegenüber den Betroffenen als zugestellt gilt,
  3. gegen den Erlaubnisbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden kann. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), Inselstraße 26, 03046 Cottbus einzulegen.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o.g. Erlaubnisverfahren die mitgeteilten personenbezogenen Daten vom LBGR ausschließlich für das Erlaubnisverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://lbgr.brandenburg.de/lbgr/de/datenschutz/.

Berichtigung gemäß § 42 VwVfG

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hat die wasserrechtliche Erlaubnis für die Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Welzow-Süd 2023-2035 am 29.12.2022 erlassen. Im Erlaubnisbescheid sind Schreibfehler aufgetreten, die durch das LBGR berichtigt werden. Die klarstellende Berichtigung ist gem. § 42 VwVfG zulässig, da der sachliche Gehalt der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Berichtigungen nicht berührt wird.

Erlaubnisbescheid und Berichtigung gemäß § 42 VwVfG