Stabsstelle „Grundsätze/Recht“
Die Stabsstelle „Grundsätze/Recht“ ist der zentraler Ansprechpartner für alle Rechtsfragen im Zuständigkeitsbereich des LBGR. Das Aufgabengebiet erstreckt sich über die gesamte Prozesskette von der Beratung im Vorfeld einer Antragstellung, die juristische Betreuung der Verfahren bis hin zur Rechtsvertretung im Streitfall. Die Stabsstelle koordiniert Stellungnahmen zu den grundsätzlichen Angelegenheiten, die den Zuständigkeitsbereich des LBGR betreffen und erarbeitet zusammen mit den Fachdezernaten Richtlinien für die Verwaltungspraxis. Neben den juristischen Aufgaben wird in der Stabsstelle auch die Durchführung der Vorprüfungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPG) wahrgenommen.
Vorhaben des Bergbaus und der Energiewirtschaft unterliegen einem komplexen Genehmigungsprozess. Dieser erfordert, dass eine Vielzahl unterschiedlicher öffentlicher und privater Belange in Einklang gebracht und Entscheidungen getroffen werden, die Rechts- und Planungssicherheit für die Antragsteller und die Betroffenen schaffen. Einen Schwerpunkt in den Genehmigungsverfahren stellen dabei die umweltrechtlichen Anforderungen, insbesondere die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben im Naturschutz- und Wasserrecht dar. Zusätzliche Herausforderungen ergeben sich zudem vor dem Hintergrund der Energiewende und der damit in Zusammenhang stehenden Verfahren aufgrund der Beendigung der Kohleverstromung, der Nutzung erneuerbarer Energien und des Ausbaus der Netzinfrastruktur.
Das juristische Tätigkeitsfeld umfasst dabei insbesondere folgende Verfahren:
- bergrechtliche Planfeststellungs- und Zulassungsverfahren
- energierechtliche Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- und Anzeigeverfahren sowie Verfahren zur Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung
- Planfeststellungsverfahren für Rohrfernleitungen
- wasserrechtliche Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- und Erlaubnisverfahren
- abfallrechtliche Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren
- immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
- Grundabtretungsverfahren, Streitentscheidungen
Darüber hinaus gehören zum Aufgabengebiet der Stabsstelle auch juristischen Prüfungen im Rahmen von Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei Anordnungen zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Gefahrenabwehrmaßnahmen im Altbergbau.
Die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, insbesondere der Abbau im großflächigen Tagebau, ist zwangsläufig mit einer Inanspruchnahme von Grundeigentum verbunden. Die Kollision verschiedener Rechtspositionen und unterschiedlicher Nutzungsinteressen ist aufgrund der Standortgebundenheit der Lagerstätten nicht immer vermeidbar. Das Dezernat Recht führt in diesen Fällen die Verfahren über Streitentscheidungen, Grundabtretung und Zulegungen durch.
Kontakt
Frau Karina Pulz
Tel.: 0355 48640-410
E-Mail: karina.pulz@lbgr.brandenburg.de
Die Stabsstelle „Grundsätze/Recht“ ist der zentraler Ansprechpartner für alle Rechtsfragen im Zuständigkeitsbereich des LBGR. Das Aufgabengebiet erstreckt sich über die gesamte Prozesskette von der Beratung im Vorfeld einer Antragstellung, die juristische Betreuung der Verfahren bis hin zur Rechtsvertretung im Streitfall. Die Stabsstelle koordiniert Stellungnahmen zu den grundsätzlichen Angelegenheiten, die den Zuständigkeitsbereich des LBGR betreffen und erarbeitet zusammen mit den Fachdezernaten Richtlinien für die Verwaltungspraxis. Neben den juristischen Aufgaben wird in der Stabsstelle auch die Durchführung der Vorprüfungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPG) wahrgenommen.
Vorhaben des Bergbaus und der Energiewirtschaft unterliegen einem komplexen Genehmigungsprozess. Dieser erfordert, dass eine Vielzahl unterschiedlicher öffentlicher und privater Belange in Einklang gebracht und Entscheidungen getroffen werden, die Rechts- und Planungssicherheit für die Antragsteller und die Betroffenen schaffen. Einen Schwerpunkt in den Genehmigungsverfahren stellen dabei die umweltrechtlichen Anforderungen, insbesondere die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben im Naturschutz- und Wasserrecht dar. Zusätzliche Herausforderungen ergeben sich zudem vor dem Hintergrund der Energiewende und der damit in Zusammenhang stehenden Verfahren aufgrund der Beendigung der Kohleverstromung, der Nutzung erneuerbarer Energien und des Ausbaus der Netzinfrastruktur.
Das juristische Tätigkeitsfeld umfasst dabei insbesondere folgende Verfahren:
- bergrechtliche Planfeststellungs- und Zulassungsverfahren
- energierechtliche Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- und Anzeigeverfahren sowie Verfahren zur Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung
- Planfeststellungsverfahren für Rohrfernleitungen
- wasserrechtliche Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- und Erlaubnisverfahren
- abfallrechtliche Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren
- immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
- Grundabtretungsverfahren, Streitentscheidungen
Darüber hinaus gehören zum Aufgabengebiet der Stabsstelle auch juristischen Prüfungen im Rahmen von Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei Anordnungen zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Gefahrenabwehrmaßnahmen im Altbergbau.
Die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, insbesondere der Abbau im großflächigen Tagebau, ist zwangsläufig mit einer Inanspruchnahme von Grundeigentum verbunden. Die Kollision verschiedener Rechtspositionen und unterschiedlicher Nutzungsinteressen ist aufgrund der Standortgebundenheit der Lagerstätten nicht immer vermeidbar. Das Dezernat Recht führt in diesen Fällen die Verfahren über Streitentscheidungen, Grundabtretung und Zulegungen durch.
Kontakt
Frau Karina Pulz
Tel.: 0355 48640-410
E-Mail: karina.pulz@lbgr.brandenburg.de