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Stabsstelle Grundsätze, Recht

Die Stabsstelle Grundsätze, Recht nimmt als interner und externer Dienstleister die juristische Bearbeitung in den Zulassungs- und Genehmigungsverfahren des Bergbaus sowie den Rechtsangelegenheiten des LBGR wahr und ist in diesem Zusammenhang bei Rechtsfragen der zentrale Ansprechpartner für die Fachabteilungen.

Bergbauliche Vorhaben unterliegen einem komplexen Genehmigungsprozess, der es erfordert, eine Vielzahl unterschiedlicher öffentlicher und privater Belange in Einklang zu bringen und Entscheidungen zu treffen, die Rechts- und Planungssicherheit für Investoren und Betroffene darstellen. Die Aufgaben des Dezernates umfassen dabei das gesamte Spektrum von der Beratung im Vorfeld einer Antragstellung, über die juristische Begleitung der Verfahren bis hin zur Prozessvertretung, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten: 

  • berg-, wasser- und abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren
  • Verfahren zu Bergbauberechtigungen
  • bergrechtliche Zulassungsverfahren
  • wasserrechtliche Erlaubnisverfahren
  • Genehmigungsverfahren im Immissionsschutzrecht
  • Vollzug des Abfall- und Bodenschutzrechts

Darüber obliegt dem Dezernat auch die rechtliche Betreuung der Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, der Anordnungen zur Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung.

Die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, insbesondere der Abbau im großflächigen Tagebau, ist zwangsläufig mit einer Inanspruchnahme von Grundeigentum verbunden. Die Kollision verschiedener Rechtspositionen und unterschiedlicher Nutzungsinteressen ist aufgrund der Standortgebundenheit der Lagerstätten nicht immer vermeidbar. Das Dezernat Recht führt in diesen Fällen die Verfahren über Streitentscheidungen, Grundabtretung und Zulegungen durch.

Kontakt

Frau Karina Pulz
Tel.: 0355 48640-410
E-Mail: karina.pulz@lbgr.brandenburg.de

Die Stabsstelle Grundsätze, Recht nimmt als interner und externer Dienstleister die juristische Bearbeitung in den Zulassungs- und Genehmigungsverfahren des Bergbaus sowie den Rechtsangelegenheiten des LBGR wahr und ist in diesem Zusammenhang bei Rechtsfragen der zentrale Ansprechpartner für die Fachabteilungen.

Bergbauliche Vorhaben unterliegen einem komplexen Genehmigungsprozess, der es erfordert, eine Vielzahl unterschiedlicher öffentlicher und privater Belange in Einklang zu bringen und Entscheidungen zu treffen, die Rechts- und Planungssicherheit für Investoren und Betroffene darstellen. Die Aufgaben des Dezernates umfassen dabei das gesamte Spektrum von der Beratung im Vorfeld einer Antragstellung, über die juristische Begleitung der Verfahren bis hin zur Prozessvertretung, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten: 

  • berg-, wasser- und abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren
  • Verfahren zu Bergbauberechtigungen
  • bergrechtliche Zulassungsverfahren
  • wasserrechtliche Erlaubnisverfahren
  • Genehmigungsverfahren im Immissionsschutzrecht
  • Vollzug des Abfall- und Bodenschutzrechts

Darüber obliegt dem Dezernat auch die rechtliche Betreuung der Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, der Anordnungen zur Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung.

Die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, insbesondere der Abbau im großflächigen Tagebau, ist zwangsläufig mit einer Inanspruchnahme von Grundeigentum verbunden. Die Kollision verschiedener Rechtspositionen und unterschiedlicher Nutzungsinteressen ist aufgrund der Standortgebundenheit der Lagerstätten nicht immer vermeidbar. Das Dezernat Recht führt in diesen Fällen die Verfahren über Streitentscheidungen, Grundabtretung und Zulegungen durch.

Kontakt

Frau Karina Pulz
Tel.: 0355 48640-410
E-Mail: karina.pulz@lbgr.brandenburg.de