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Geologische Bohrungen

Bohrungen dienen der Erlangung wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Aufbau der Erdkruste, der Erkundung und dem Aufschluss von Grundwasservorkommen, der Aufsuchung von Lagerstätten und der Gewinnung von Rohstoffen. In Brandenburg werden folgende Bodenschätze mittels Bohrungen erkundet bzw. gewonnen:

-      Kohlenwasserstoffe (z.B. Erdöl und Erdgas)

-      Salze (z.B. Steinsalz) und Sole (salzhaltige Wässer)

-      Braunkohle

-      Erdwärme

-      Erzlagerstätten

Bei den im Sachgebiet Bohrlochbergbau bearbeiteten Bohrungen handelt sich zumeist um Bohrungen zur Aufsuchung und Erschließung von Kohlenwasserstofflagerstätten (Erdöl/Erdgas). Des Weiteren werden die Bohrungen/ Betriebsstätten von Vorhaben zur Erschließung tieferer Grundwasserleiter ebenso betreut wie Bohrungen zur Aufsuchung/Gewinnung von Erdwärme. Hinzu kommt, dass in Brandenburg mittels Bohrungen Kupfer- und Solelagerstätten aufgesucht und erschlossen werden.

Die Mitarbeiter des Sachgebietes Bohrlochbergbau des LBGR, sind als zuständige Aufsichtsbehörde für die unter Bergaufsicht stehende Betriebsstätten von Berlin und Brandenburg für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und bergrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Zu den unter Bergaufsicht stehenden Betriebsstandorten zählen u. a. die vier Untergrundspeicher Ketzin, Buchholz, Rüdersdorf und Berlin sowie 16 Geothermie- und Soleförderbetriebe. Ferner ist der Bohrlochbergbau zuständig für etwa 600 Altbohrungen, die in der Vergangenheit vorzugsweise zur Erkundung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und Erdwärme niedergebracht wurden.

Die zur Erkundung von Lagerstätten durchgeführten geophysikalischen Untersuchungsmethoden werden in Betriebsplanverfahren genehmigt und beaufsichtigt. Es wurden seismische Messungen in Ketzin (jährlich seit 2006), im Stadtgebiet Berlin (2008), im Erlaubnisfeld Lübben (2009, 2010 und 2012), in Spremberg (2011) und im Erlaubnisfeld Reudnitz (2013) durchgeführt.

Für die Führung und Errichtung der verschiedenen Betriebsstätten werden u. a. vorhaben- und standortbezogene Verwaltungsakte erlassen:

-      Zulassung von Betriebsplänen (Rahmen-, Haupt-, Sonder- und 
       Abschlussbetriebspläne)

-      Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen

-      Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

-      Ausnahmebewilligungen nach Landesimmissionsschutzgesetz

-      Sicherheitsberichte nach Störfallverordnung

-      Feststellungs- und Bewilligungsbescheide nach Arbeitszeitgesetz

-      Genehmigung nach Röntgenverordnung